• Anzeigepflicht für Heilmasseur*innen

    Das vom Nationalrat beschlossene Gewaltschutzgesetz 2019 brachte auch Änderungen im Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) mit sich: § 3a. (1) Medizinische Masseure und Heilmasseure sind zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung1. der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde oder2. Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder3. nicht handlungs- oder entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlose Volljährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht…

  • Dokumentations- und Verschwiegenheitspflicht für Heilmasseur*innen

    Allgemeine Dokumentationspflicht und Auskunftserteilung § 3 (1) Medizinische Masseure und Heilmasseure sind verpflichtet, Aufzeichnungen über jede in Behandlung übernommene Person, insbesondere über den tätigkeitsrelevanten Zustand der Person bei Übernahme der Behandlung, die ärztlichen Anordnungen, den Behandlungsverlauf sowie über Art und Umfang der angewandten Tätigkeiten, zu führen und hierüber1. der behandelten Person,2. der zu ihrer gesetzlichen Vertretung befugten Person und3. der von ihr allenfalls namhaft gemachten Person alle Auskünfte zu erteilen. Sie sind verpflichtet, Personen gemäß Z 1 bis 3 über Verlangen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren sowie gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 29 Z 3, BGBl. I Nr. 37/2018) (3) Die…

  • Unterschiedliche Zuschüsse für PhysiotherapeutInnen und HeilmasseurInnen durch die unterschiedliche Ausbildung gerechtfertigt (Verfassungsgerichthof 2010)

    Der Verfassungsgerichtshof hat am 8.10.2010 (Geschäftszahl V43/09, Sammlungsnummer 19212, https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheidung.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09898992_09V00043_00&IncludeSelf=True) in Hinblick auf unterschiedliche Tarife für PhysiotherapeutInnen und HeilmasseurInnen entschieden, dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers liegt, unterschiedlich hohe Zuschüsse bei verschiedenen Leistungserbringern vorzusehen, sofern diese Differenzierung durch die Verschiedenheit der berufsrechtlich vorauszusetzenden Qualifikationen (Umfang und der Dauer der jeweiligen Ausbildung) gerechtfertigt ist. Zuschüsse zu Heilmassagen dürfen daher unterschiedlich hoch festgesetzt werden, je nachdem, ob sie von PhysiotherapeutInnen oder von freiberuflichen HeilmasseurInnen erbracht werden. Hintergrund Ausgangspunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs war die Frage, ob die von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse 2003 festgesetzte Höhe des Kostenzuschusses (2 Euro) für Heilmassage (im Ausmaß von mindestens 10 Minuten) durch eine freiberufliche HeilmasseurIn gesetzeswidrig ist.

  • Heilbehandlungen werden in der Kleinunternehmer*innenregelung nicht in die Umsatzgrenze einberechnet

    Kleinunternehmer*innen sind Unternehmer*innen, die Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und (Stand 2023) die Umsatzgrenze von € 35.000,– jährlich nicht überschreiten. Im Fall von verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten sind die Umsätze zusammenzurechnen. Umsätze aus Heilbehandlungen sind jedoch seit Jänner 2017 nicht in die Umsatzgrenze einzubeziehen (Details zur Kleinunternehmer*innenregelung).

  • Unechte Mehrwertsteuerbefreiung für Heilmasseur*innen

    Üblicherweise verschreiben Ärzt*innen Heilmassagen im „10er Block“. Wegen Einsparungsmaßnahmen der GKK (Gebietskrankenkasse) kommt es aber immer wieder vor, dass chefärztlich nur (beispielsweise) drei Heilmassagen bewilligt werden. Viele Heilmasseur*innen sind in dieser Situation verunsichert, ob die restlichen sieben vom Arzt / von der Ärztin verordneten Heilmassagen auch als solche zu bewerten sind und umsatzsteuerfrei verrechnet werden können (unechte Mehrwertsteuerbefreiung). Die (unechte) Steuerbefreiung für Heilmasseur*innen ist durch § 6 UStG geregelt und vollkommen unabhängig von einer chefärztlichen Bewilligung, die nur für den Kostenzuschuss durch die Krankenkasse maßgeblich ist. Das bedeutet, dass auch die restlichen (chefärztlich nicht bewilligten) Heilmassagen steuerfrei verrechnet werden können. § 6 UStG (1) besagt:

  • Heilmassage darf nur von natürlichen Personen ausgeübt werden

    Auf Anfrage der Wirtschaftskammer erläutert das Gesundheitsministerium (2016), dass die Ausübung der Tätigkeit der Heilmassage nur durch natürliche Personen, nicht jedoch durch eine Gesellschaft zulässig ist. Zwar ist ein Zusammenschluss von freiberuflich tätigen Heilmasseur*innen (beispielsweise in Form einer OG) möglich, allerdings nur dann, wenn jede*r Heilmasseur*in zur Ausübung berechtigt ist.

  • Zuordnung freiberuflicher Heilmasseure zur Wirtschaftskammer (Verfassungsgerichtshof 2006)

    Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 12. Dezember 2006 bestätigt die Rechtmäßigkeit der Zuordnung von gewerblich arbeitenden HeilmasseurInnen zur Wirtschaftskammer und damit zur Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Hintergrund Den Hintergrund dieser Erkenntnis bildet die Berufung eines freiberuflich tätigen steirischen Heilmasseurs gegen seine (Pflicht-)Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die damit verbundene Vorschreibung der Grundumlage. Die Wirtschaftskammer argumentiert einerseits damit, dass die Tätigkeit des Beschwerdeführers unter dem Tatbestand der „Unternehmung des Gewerbes“ (§2 Abs1 des Wirtschaftskammergesetzes WKG, BGBl. I 103/1998, idF BGBl. I 153/2001) zu subsumieren sei. Sie begründet dies im Wesentlichen mit der Ähnlichkeit zwischen der Tätigkeit von Heilmasseuren, geregelt im MMHmG, und jener von Masseuren, die zur Ausübung des Gewerbes…

  • Heilmasseur*innen sind rechtmäßig Mitglieder der Wirtschaftskammer (Verwaltungsgerichtshof 2008)

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 29. Oktober 2008 bestätigt die Rechtmäßigkeit der Zuordnung von gewerblich arbeitenden Heilmasseur*innen zur Wirtschaftskammer und damit zur Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Hintergrund Den Hintergrund dieser Entscheidung bildet eine Beschwerde eines Heilmasseurs gegen die Entrichtung der gewerblichen Grundumlage, weil er als Heilmasseur nicht Mitglied der Wirtschaftskammer und daher nicht grundumlagenpflichtig sei. Die Begründung des Beschwerdeführers: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes 2006(Details) Gegen den WK-Bescheid hatte der Beschwerdeführer zunächst eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof eingebracht, die von diesem am 12. Dezember 2006 (B 855/06) zurückgewiesen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof fasst die Ablehnungsbegründung damit zusammen, dass der Beschwerdeführer „durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen…

  • Hygiene-Richtlinien für freiberuflich tätige Angehörige von Gesundheitsberufen

    Die Hygieneinformation der Magistratsabteilung 15 (Gesundheitsdienst der Stadt Wien, Fachbereich Aufsicht und Qualitätssicherung; https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/2010-1-14_Heilmasseur-Infoblatt.pdf) beziehen sich in erster Linie auf das Leistungsangebot, das am jeweiligen Berufssitz angeboten wird. Einzelne Bestimmungen wie z. B. die Maßnahmen der Händehygiene oder die Reinigung und Desinfektion von therapeutischen Hilfsmitteln, gelten jedoch auch für Tätigkeiten außerhalb des Berufssitzes (Hausbesuche) und sind hier auszugsweise wiedergegeben: „Diese Hygieneinformation umfasst den gegenwärtigen anerkannten allgemeinen Hygienestandard (State of the Art). Sie umfasst die allgemeinen und grundsätzlich einzuhaltenden Hygienestandards für alle freiberuflich tätigen Berufsgruppen der Gesundheitsberufe, zusätzlich kommen spezielle Hygienestandards für einzelne Berufsgruppen, abhängig vom jeweiligen Leistungsangebot, zum Tragen.“ Allgemeine Hygienestandards Ergänzend ist den Ausführungen ein Reinigungs- und Definfektionsplan für den Berufssitz…