Lücke bei Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer*innen

Berechnung

Auf der Seite https://www.energiekostenpauschale.at/ (der offiziellen Seite für die Förderung) wird, wie im Newsletter der Grünen Masseur*innen 24 schon ausgeführt: „Unternehmen, deren Umsatz im Kalenderjahr 2022 35.000 € überstiegen hat und welche keine Umsatzsteuervoranmeldung (z.B. auf Grund einer unechten Umsatzsteuerbefreiung) oder bescheidmäßige unterjährige Umsatzsteuerfestsetzung haben, sind nicht förderungsfähig.“

Der Umsatz von 35.000 bezieht sich wohl auf die Kleinunternehmergrenze mit 35.000 Euro. Der gesetzliche Betrag von 35.000 Euro ist aber der Nettobetrag, d.h. dass ein*e Unternehmer*in, die normalerweise 20% USt. hätte bis zu 42.000 Euro steuerfrei fakturieren könnte (siehe https://www.wko.at/service/t/steuern/kleinunternehmerregelung.html)

Das bedeutet, dass Kleinunternehmer*innen, die „unecht mehrwertsteuerbefreit“ sind und zwischen 35.000 und 42.000 Euro Bruttoumsatz haben (netto wäre das also innerhalb der erforderlichen Grenzen) um die Förderung umfallen.

Die Problematik/Anfrage wurde von den Grünen Masseur*innen an die Grüne Wirtschaft und schlussendlich an das Ministerium weitergeleitet. Bislang gibt es noch keine Antwort.