Energiekostenzuschuss 2 – Anträge können ab jetzt eingereicht werden.

Wirtschaft

Während die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Umsatz von 10.000 bis 400.000 Euro (Einreichung noch bis zum 30. November – weitere Informationen hier) für 2022 pauschal in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro ausbezahlt wurde1bzw. wird, da die Einreichung noch bis zum 30. November geht, geht es im Energiekostenzuschuss 22Die Anmeldung dafür ging bis zum 2. November /energiekostenzuschuss-2-anmeldung/., der jetzt beantragt werden kann, um die konkrete Förderung von Energiemehrkosten.3Quellen: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Energiekostenzuschuss.html
https://www.wko.at/energie-energiekostenzuschuss-unternehmen-betriebe
https://www.wko.at/energie-energiekostenzuschuss-2-unternehmen-betriebe

Neben dem Energiekostenzuschuss sollen daher Kleinst- und Kleinbetriebe, so die WK4„Weitere Informationen gibt es noch nicht., im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert werden. „Herangezogen werden dazu„, so die WK weiter, „die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten)„.

Anmerkungen/Fußnoten