Newsletter 28 der Grünen Masseur*innen — Die kritische Alternative
~ Kongresse 2024
- 55. Internationaler TCM-Kongress in Rothenburg (7. bis 11. Mai 2024)
- Die gestörte Lenden-Becken-Hüft-Region in Pörtschach (28. bis zum 30. Juni 2024)
- 21. Internationaler TCM-Kongress in Graz (26. bis 28. September 2024)
~ „N-of-1“-Studien für alternative Behandlungen?
In vielen Bereichen der Forschung, vor allem im Bereich alternativer bzw. komplementärer Behandlungsmethoden (z.B. manuelle Therapien), können „klassische“ randomisierte und Placebo-kontrollierte Studien nicht oder nur sehr schwer durchgeführt werden. Insbesondere dann, wenn es sich um eine bestimmte, kleine Personengruppe handelt oder auch um Einzelpersonen, bei denen überprüft werden soll, ob sie von einer Behandlung profitieren.
In diesem Fall kann man eine „N-of-1“-Studie mit zumindest drei Behandlungszyklen durchführen, um valide Aussagen tätigen zu können. Ein Beispiel, an dem sich künftige „N-of-1“-Forschungen orientieren können, ist die Studie von Stergios Tsiormpatzis „Effects of shiatsu on the health-related quality of life of a person with secondary progressive multiple sclerosis: A mixed methods N-of-1 trial within a whole systems research case study“, deren Kurzfassung hier nachgelesen werden kann.
~ Gesundheitsberuferegister. Man hört nichts mehr davon
Das Thema „Gesundheitsberuferegister“ führte 2019 und Anfang 2020 zu einer teilweise hitzigen Diskussion über die Frage, ob Heilmasseur*innen ins Gesundheitsberuferegister eingetragen werden sollen oder nicht. Die Wirtschaftskammer als offizielle Vertretung der Heilmasseur*innen sprach sich gegen eine Eintragung aus, der 2002 gegründete BHÖ (Bundesverband der Heilmasseure und Medizinische Masseure Österreichs) hingegen befürwortete die Eintragung und hatte einen Antrag zur Aufnahme beim Gesundheitsministerium gestellt.
Die Frage (Eintragung: Ja oder Nein) und damit, wofür sich die Wirtschaftskammer als Interessensvertreterin der Heilmasseur*innen einsetzt, wird allerdings – das war ein wichtiger Kritikpunkt der Grünen Masseur*innen! – über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden.
Einzig in Wien erlangte die Stimme der Grünen Masseur*innen Gewicht und eine Befragung der Wiener Heilmasseur*innen wurde umgesetzt, zu unserem Bedauern aber leider tendenziös (siehe Tendenziöse Fragestellung bei der Umfrage in Wien zur Gesundheitsberuferegistereintragung für Heilmasseur*innen). Bis zum 31. März 2020 hatten die angeschriebenen Mitglieder der Wr. Innung die Gelegenheit ihre Meinung kund zu tun.
Wohl untergegangen im Strudel von Corona (zur Erinnerung: der erste Lockdown erfolgte am 16. März) und den begleitenden Maßnahmen wurden die Ergebnisse nie veröffentlicht, allerdings kam auch noch dazu, dass nur etwa 7 Prozent aller Wiener Heilmasseur*innen an der Umfrage teilgenommen haben, d.h. nur jede*r 14. Heilmasseur*in, weshalb die Umfrage nicht repräsentativ ist:
93% aller Wiener Heilmasseur*innen haben keine Meinung geäußert, 4% waren für eine Eintragung im Gesundheitsberuferegister und 3% sprachen sich dagegen aus.
Seither ist die Thematik gewissermaßen vom Tisch und man hört nichts mehr vom Gesundheitsberuferegister im Kontext mit Heilmassage – weder dafür noch dagegen.
- Grundsätzliche Überlegungen rund um die (mögliche) Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister
- Zusammenfassung der Pros und Contras der Gesundheitsberuferegister-Eintragung für Heilmasseur*innen
- Überblick über die Artikel der Website zum Thema Gesundheitsberuferegister
~ Nuad quo vadis?
Um die Flut an diversen Teilgewerben einzuschränken hat die Bundesinnung FKM im Mai 2019 – gegen die Einwände der Grünen Masseur*innen (siehe Newsletter 1 bis 6 und Newsletter 7, aber auch Newsletter 8 & 9) – beschlossen, dass die gewerbliche Massage auf die Grundtechniken klassische Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage eingeschränkt werden soll (ausgenommen die ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme). Ergänzend dazu wurden (erwünschte) Mindestanforderungen definiert:
Grundkenntnisse in den Bereichen Anatomie, Pathologie, Physiologie, Kontraindikationen, Erste Hilfe, Hygiene und Ausbildung in der gewünschten Technik im Ausmaß von 180 bis 200 Lerneinheiten sowie einem Praxisnachweis von 4 bis 6 Monaten pro Technik. Kaufmännisch-rechtliche Kenntnisse sind auf Basis der Unternehmerprüfungsordnung nachzuweisen.
Zuordnungen neuer, d.h. anderer Techniken, sollen (dem Beschluss folgend) aufgrund der von ihnen angewendeten Massagegriffen zu den oben angeführten Techniken erfolgen. Erst, wie es im Beschluss der BIAS heißt, wenn diese Zuordnung bei einer neuen Technik oder bei bestimmten Techniken nicht möglich ist, kann auch eine Einschränkung in dieser jeweiligen Technik bejaht werden. Und weiter: Bei einer solchen Anfrage ist eine österreichweite Abstimmung der Innungen obligat.
Die Folge ist, dass die Gewerbeberechtigung „Massage eingeschränkt auf Nuad“ aktuell in nahezu keinem Bundesland mehr ausgestellt wird, vielmehr müssen in Nuad ausgebildete Masseur*innen, um Nuad gewerblich anbieten zu können, klassische Massage erlernen, die erforderliche Praxis in klassischer Massage nachweisen und alle Anforderungen für einen auf klassische Massage eingeschränkten Gewerbeschein erfüllen (in den meisten Fällen: eine Prüfung mit Arbeitsprobe).
Zugleich bedeutet es, quasi im Umkehrschluss, dass nunmehr Personen mit einer auf klassische Massage eingeschränkten Gewerberechtigung im Verständnis der Bundesinnung ohne weitere Überprüfung auch Nuad anbieten können.
Demgegenüber stehen allerdings die Ausführungen des Wirtschaftsministeriums vom 9. Oktober 2019 gegenüber, dass „eine Einschränkung des Massagegewerbes auf den Tätigkeitsbereich Nuad […] im Rahmen von Gewerbeanmeldungsverfahren bereits mehrfach behördlich überprüft [wurde] und wurden diese Gewerbewortlaute auch in das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen.“ Das Ministerium „sieht keine Veranlassung dieser behördlichen Vorgangsweise entgegenzutreten. Ebenfalls bestehen keine Bedenken die Tätigkeit von Nuad auf Massagetätigkeiten einzuschränken.“ Vielmehr wäre für das Ministerium „vorstellbar […] – wie bereits bei anderen in der MassageVerordnung (BGBl. II Nr. 68/2003 idgF.) ausdrücklich geregelten ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen – die Wahl der Bezeichnung ‚ganzheitlich in sich geschlossenes System Nuad Praktik‘.“
In Wien allerdings folgte die Innung den inhaltlichen Bedenken der Grünen Masseur*innen und behielt die Zuordnung „Massage eingeschränkt auf Nuad“ bei (siehe Wien ist anders – am Beispiel Nuad und Individuelle Befähigung für Nuad), so dass die Situation für angehende Nuad-Praktizierende nunmehr auf Gewerbeebene höchst unterschiedlich und verwirrend ist, ob für sie die klassische Massage Voraussetzung ist oder sie möglicherweise sogar 650 Ausbildungsstunden für ein ganzheitlich in sich geschlossenes System vorweisen müssen – und später dann auch die Erfüllung der Fortbildungsverpflchtung, wie es kürzlich in Niederösterreich der Fall war.
Haltbar ist diese Situation aus unserer Sicht nicht, weshalb die Grünen Masseur*innen einen Antrag an die Bundesinnung zur Klärung dieser Situation eingebracht haben, der beim nächsten Treffen im Mai behandelt werden soll.
~ Berufsgruppen-Ausschüsse in Wien wieder etabliert
Seit 13. April gibt es in Wien wieder Berufsgruppen-Ausschüsse. Diese sind ein Instrument des Ausschusses, um fachspezifische Fragen in einem Expertenkreis zu bearbeiten und die Ergebnisse dieser Beratungen dann (wiederum dem Ausschuss) als Experten-Vorschlag zu präsentieren. Für bestimmte Fragen können auch Personen außerhalb des Ausschusses in den jeweiligen Berufsgruppenausschuss kooptiert werden.
Den Berufsgruppen-Ausschuss Massage leitet – wie schon in den Jahren 2015 bis 2020 Eduard Tripp … mehr Informationen zum Berufsgruppen-Ausschuss Massage
~ Save the date: Workshop zu Diskriminerung /sexuellem Übergriff am 3. Juni
Als Fortsetzung zum Vortrag „War das jetzt eine Diskriminierung?“ von Mag. Daniel Sanin im November ist für 3. Juni 2024 von 18.00 bis ca. 21.00 Uhr ein Workshop zum Thema Diskriminierung / sexuellem Übergriff / Missbrauch im eigenen Betrieb (Praxis, Institut) geplant, in dem gemeinsam die Grundlage für eine Broschüre zum Umgang mit dieser Problematik, sowie deren Vermeidung, erarbeitet werden soll.
Der Aufbau und konkrete Inhalte für diesen Ratgeber stehen im Zentrum dieses Workshops. Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt in Kürze an alle Mitglieder der Wiener Innung FKM.
- Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Zum Vortrag von Daniel Sanin
- Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?
- Rechtsinformation der Stadt Wien zu sexueller Belästigung
- Delikt der „Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen“ (§218 StGB)
Wir freuen uns, wenn Du uns weiterempfiehlst.
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