Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Zum Vortrag von Daniel Sanin

Teich mit Stadt im Hintergrund

Im Vortrag von Daniel Sanin am 13. November 2023 ging es um den Umgang mit sexueller Belästigung und ganz generell um Diskriminierung: Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung? Was ist Diskriminierung? Wie kann man sich gegen Diskriminierungen schützen? Und wie mit man mit diskriminierenden Situationen am besten umgehen?

Ganz grundsätzlich widerspricht Diskriminierung den Menschenrechten, da „alle Menschen […] frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) und bedeutet die Benachteiligung, Herabsetzung, Entwürdigung einer Person (oder einer Gruppe) aufgrund eines oder mehrerer bestimmter Merkmale, unabhängig davon, ob das beabsichtigt wurde oder nicht.

Zu beachten ist, dass sich Mobbing und  Diskriminierung unterscheiden, denn während von Mobbing betroffene Menschen1Bei Mobbing werden Personen systematisch schikaniert, beleidigt, benachteiligt oder ausgegrenzt meist „Gelegenheits- oder Zufallsopfer“ sind, gibt es für Diskriminierung bestimmte Motive:2Quellen: CET – Das Zentrum für Gleichbehandlung, Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung
In bestimmten Fällen kann es sich auch um ein diskriminierendes Mobbing handeln

  • wirkliche oder vermeintliche Zugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe
  • Geschlecht
  • Sexuelle Orientierung
  • Religion oder Glaubensbekenntnis
  • Behinderung
  • Alter
  • Staatsangehörigkeit
Begriffswolke (Quelle: Mag. Daniel Sanin)

Belästigung wird rechtlich als Diskriminierung betrachtet und liegt dann vor, wenn:

  • die Würde der betroffenen Person durch die Verhaltensweise verletzt wird;
  • die betreffende Verhaltensweise für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist;
  • die betreffende Verhaltensweise ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person schafft.

(Grafik „Begriffswolke zu Diskriminierung“ – Quelle: Daniel Sanin, 2023)

Um sexuelle Belästigung handelt es sich, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist. Entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person.3Quelle: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) Es geht dabei um:

  • Körperliche Verhaltensweisen: Dazu gehören unerwünschte und unangebrachte Berührungen oder Nähe, sexuelle bestimmte körperliche Berührungen wie scheinbar zufällige Berührungen von Brust, Po oder unerwünschte Nackenmassagen, sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
  • Verbale Verhaltensweisen: Dazu gehören sexistische Witze, Witze, Anspielungen oder Anekdoten mit diskriminierenden Inhalten, zweideutige Anspielungen, anzügliche Bemerkungen, Bemerkungen zu körperlichen Merkmalen, Aussehen oder Kleidung, Bemerkungen zum Sexualleben, Aufforderung zu unerwünschten Handlungen.
  • Nicht verbale Verhaltensweisen: Dazu gehören anzügliche Blicke, Ausziehblicke, Hinterherpfeifen, ungewollte Konfrontation mit sexuellen oder intimen Inhalten, Aufhängen von sexistischem oder pornografischem Bildmaterial, unerwünschte Annäherungsversuche via E-Mail oder Telefon.

Anmerkungen/Fußnoten

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