Zugangsvoraussetzungen für Kosmetik inkl. Piercen und Tätowieren

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege inkl. Piercen und Tätowieren, StF: BGBl. II Nr. 139/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.