Qualifikationsstufen des NQR
Im April 2008 wurde im Europäischen Parlament das European Qualifications Framework, EQF (Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, EQR) als „Übersetzungshilfe“ zwischen den Qualifikationssystemen der Mitgliedsstaaten beschlossen, um Bildungsabschlüsse für Arbeitgeber*innen, Bürger*innen und Einrichtungen vergleichbarer zu machen.
Der EQF bildet eine unverbindliche Empfehlung, die nunmehr durch das österreichische Gesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), das am 15. Mai 2017 in Kraft trat, umgesetzt wird (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009496).
EQR und FQR definieren acht Bildungsniveaus, die das gesamte Spektrum von Bildungsabschlüssen abdecken, wobei jedes Niveau durch sogenannte Deskriptoren beschrieben wird, die sich auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen beziehen.
- Kenntnisse sind Theorie- und/oder Faktenwissen.
- Fertigkeiten können kognitiver (Problemlösungsfähigkeit, kreatives Denken …) oder praktischer Natur sein (Umgang mit Instrumenten und Materialien …).
- Kompetenz beinhaltet Verantwortung und Selbständigkeit.
Die Stufe reichen von grundlegenden allgemeinen Kenntnissen und Fertigkeiten auf Stufe 1 bis hin zur Beherrschung eines hoch spezialisierten Wissensgebietes auf Stufe 8. Die Stufen 6, 7 und 8 entsprechen den im Zuge des Bologna-Prozesses definierten Hochschulabschlüssen, wie Bachelor, Master und Promotion, können jedoch auch für besonders anspruchsvolle berufliche Qualifikationen stehen.
Im Zuge der Referenzierung des österreichischen NQR zum EQR wurden 2012 erste „Referenzqualifikationen“ als Eckpunkte bzw. Hypothesen definiert: Lehrabschlüsse auf Stufe 4, Meisterabschlüsse auf Stufe 6 und einzelne Befähigungsprüfungen (Baumeister, Ingenieurbüros) auf Stufe 7. Dabei handelt es sich aber lediglich um erste Eckpunkte bzw. Hypothesen.
Lehrabschlüsse werden – als Hypothese – Stufe 4 zugeordnet, Meisterabschlüsse auf Stufe 6 und einzelne Befähigungsprüfungen, wie z.B. für Baumeister, auf Stufe 7. Letztgültige Zuordnungen erfolgen allerdings erst auf Basis des im NQR-Gesetz definierten Zuordnungsverfahrens, wobei die wichtigsten Schul- und Ausbildungsabschlüsse bis Ende 2018 zugeordnet werden sollen.
Dem NQR sollen auch sogenannte nicht-formale Qualifikationen zugeordnet werden, also Bildungsabschlüsse, die keine gesetzliche Basis haben und z.B. von Erwachsenenbildungseinrichtungen wie dem WIFI vergeben werden.
Dezidiert werden mit den Niveaustufen keinerlei Berechtigungen verbunden.
Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz | ||
Niveau 1 | grundlegendes Allgemeinwissen | grundlegende Fertigkeiten, die zur Ausführung einfacher Aufgaben erforderlich sind | Arbeiten oder Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext | |
Niveau 2 | grundlegendes Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich | grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten, die zur Nutzung relevanter Informationen erforderlich sind, um Aufgaben auszuführen und Routineprobleme unter Verwendung einfacher Regeln und Werkzeuge zu lösen | Arbeiten oder Lernen unter Anleitung mit einem gewissen Maß an Selbstständigkeit | |
Niveau 3 | Kenntnisse von Fakten, Grundsätzen, Verfahren und allgemeinen Begriffen in einem Arbeits- oder Lernbereich | eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten zur Erledigung von Aufgaben und zur Lösung von Problemen, wobei grundlegende Methoden, Werkzeuge, Materialien und Informationen ausgewählt und angewandt werden | Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmenbei der Lösung von Problemen das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände anpassen | |
Niveau 4 | breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich | eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden | selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern könnenBeaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird | |
Niveau 5 | umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse | umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten | Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftretenÜberprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen | |
Niveau 6 | fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen | fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen, und zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits- oder Lernbereich nötig sind | Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder LernkontextenÜbernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen | |
Niveau 7 | hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze und/oder Forschungkritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen | spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovation, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu integrieren | Leitung und Gestaltung komplexer, unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische Ansätze erfordernÜbernahme von Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams | |
Niveau 8 | Spitzenkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen | weitest fortgeschrittene und spezialisierte Fertigkeiten und Methoden, einschließlich Synthese und Evaluierung, zur Lösung zentraler Fragestellungen in den Bereichen Forschung und/oder Innovation und zur Erweiterung oder Neudefinition vorhandener Kenntnisse oder beruflicher Praxis | fachliche Autorität, Innovationsfähigkeit, Selbstständigkeit, wissenschaftliche und berufliche Integrität und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten, einschließlich der Forschung |