Qualifikation QSP: Lernergebnis 5
Der/Die QSP ist in der Lage, den Einsatz Shiatsu-ergänzender Techniken wie Moxibustion, Schröpfen und Gua Sha sowie Laser-Stimulation von Tsubos zur besseren/effektiveren Erreichung der Behandlungsziele auf Basis der energetischen Analyse zu bewerten und bei positiver Einschätzung fachgerecht anzuwenden.
- Ergänzend zu den Shiatsu-spezifischen Behandlungs- und Drucktechniken ist der/die QSP in der Lage, fachkundig spezielle Anwendungen durchzuführen, wenn besondere Verfassungen bzw. Problemstellungen vorliegen, die mit den in LE 2 und LE 3 beschriebenen energetischen Befundungstechniken des Shiatsu erfasst werden. So wendet der/die QSP Moxibustionstechniken (Erwärmung von Tsubos/Akupunkturpunkten und mitunter auch größeren Körperbereichen durch Verwendung von Moxazigarren, Moxakegel, Moxakasten, Moxaofen) bei „Kälteverfassungen“ an, wobei er/sie entsprechend der vorangegangenen energetischen Diagnostik besondere Sorgfalt auf die Auswahl der Körperbereiche bzw. Tsubos legt, weiters auf die Intensität der Anwendung, auf mögliche Kontraindikationen und eine korrekte, auf den Klienten/die Klientin abgestimmte Dosierung, um mögliche Verletzungen und Missempfindungen zu vermeiden.
- Schröpftechniken und Gua Sha wendet der/die QSP bei „Stagnation“ (auf Basis diagnostischer Befunde) an, um eine energetische Struktur (wieder) durchgängig zu machen. Beim Schröpfen verwendet er/sie Schröpfköpfe (der notwendige Unterdruck wird mit einer Pumpe oder durch Feuer erzeugt), bei Gua Sha (wörtlich übersetzt: Kratzen oder Schaben) breite, flache Utensilien ähnlich einer chinesischen Suppenschale, wobei der/die QSP jeweils sorgfältig auf die richtige, auf den Klienten/die Klientin abgestimmte Dosierung achtet, um mögliche Verletzungen zu vermeiden, ebenso auf die genaue Einhaltung hygienischer Vorschriften, da bei diesen Anwendungen eine erhöhte Gefahr infektiöser Übertragungen besteht.
- Der/die QSP kann im Rahmen seiner/ihrer Behandlung für spezielle Zielsetzungen, z.B. Verstärkung der Wirkung eines Tsubos, ein Lasergerät einsetzen, wobei für die Anwendung im gewerblichen Bereich nur „schwache“ Laserstärken erlaubt sind und er/sie sorgfältig auf entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Brillen, keine Spiegel im Behandlungsraum) achtet, ebenso auf eine auf den Klienten/die Klientin und das Behandlungskonzept abgestimmte Dosierung.