Qualifikation Gewerbliche Massage
Lernergebnis 15
Er/Sie ist in der Lage, Geschäftsräumlichkeiten unter Berücksichtigung der Ausübungsregeln auszuwählen, auszustatten und zu adaptieren.
Kenntnisse
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
- Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
- Anforderungen an die Betriebsräume
- Organisation der betrieblichen Leistung (zB Arbeitsabläufe)
- Arbeitsgeräte (Anforderungen, Wartung, Sicherheitsvorschriften)
- Raumgestaltung und Produktpräsentation
- Mitarbeiterführung
Fertigkeiten
Er/Sie kann:
- beurteilen, ob Räumlichkeiten für die Ausübung des Gewerbes geeignet sind (zB Kundenwartebereich, Behandlungsraum, Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterialien).
- entscheiden, ob Böden, Wände, Oberflächen und Armaturen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Arbeitsgeräte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auswählen.
- sicherstellen, dass die Ausstattung und die Arbeitsgeräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Maßnahmen treffen.
- für die Instandhaltung der Geräte und Räumlichkeiten sorgen und entsprechende Maßnahmen setzen.
- Konzepte für die Gestaltung der Räumlichkeiten entwickeln und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung anleiten (zB Räumlichkeiten dekorieren, Pflegeprodukte präsentieren).
Lernergebnis 16
Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren sowie Erste Hilfe-Maßnahmen zu setzen.
Kenntnisse
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
- Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz
- Unfallverhütung
- Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat
- Arbeitsplatzevaluierung
- Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen)
- Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA)
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Erste Hilfe-Maßnahmen
- Gerätesicherheit
- Gefahrenevaluierung
- Sicherheitsdatenblätter
- Sicherheitsstandards (zB Verwendung von Arbeitsgeräten, persönliche Schutzausrüstung)
- Mitarbeiterführung
- Dokumentationsvorschriften
Fertigkeiten
Er/Sie kann:
- gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen.
- Maßnahmen zur Arbeitssicherheit überprüfen.
- Erste Hilfe-Maßnahmen einleiten, kontrollieren und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen organisieren.
- Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
- Gefahren erkennen und diese vermeiden.
- Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet.
- Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln und -geräten trainieren und dies dokumentieren.
- Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen unterweisen.
- die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.