Qualifikation Gewerbliche Massage

Schulbank und Bücher
Lernergebnis 15

Er/Sie ist in der Lage, Geschäftsräumlichkeiten unter Berücksichtigung der Ausübungsregeln auszuwählen, auszustatten und zu adaptieren.

Kenntnisse

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
  • Anforderungen an die Betriebsräume
  • Organisation der betrieblichen Leistung (zB Arbeitsabläufe)
  • Arbeitsgeräte (Anforderungen, Wartung, Sicherheitsvorschriften)
  • Raumgestaltung und Produktpräsentation
  • Mitarbeiterführung
Fertigkeiten

Er/Sie kann:

  • beurteilen, ob Räumlichkeiten für die Ausübung des Gewerbes geeignet sind (zB Kundenwartebereich, Behandlungsraum, Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterialien).
  • entscheiden, ob Böden, Wände, Oberflächen und Armaturen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Arbeitsgeräte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auswählen.
  • sicherstellen, dass die Ausstattung und die Arbeitsgeräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Maßnahmen treffen.
  • für die Instandhaltung der Geräte und Räumlichkeiten sorgen und entsprechende Maßnahmen setzen.
  • Konzepte für die Gestaltung der Räumlichkeiten entwickeln und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung anleiten (zB Räumlichkeiten dekorieren, Pflegeprodukte präsentieren).
Lernergebnis 16

Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren sowie Erste Hilfe-Maßnahmen zu setzen.

Kenntnisse

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz
  • Unfallverhütung
  • Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen)
  • Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA)
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Erste Hilfe-Maßnahmen
  • Gerätesicherheit
  • Gefahrenevaluierung
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Sicherheitsstandards (zB Verwendung von Arbeitsgeräten, persönliche Schutzausrüstung)
  • Mitarbeiterführung
  • Dokumentationsvorschriften
Fertigkeiten

Er/Sie kann:

  • gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen.
  • Maßnahmen zur Arbeitssicherheit überprüfen.
  • Erste Hilfe-Maßnahmen einleiten, kontrollieren und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen organisieren.
  • Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
  • Gefahren erkennen und diese vermeiden.
  • Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet.
  • Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln und -geräten trainieren und dies dokumentieren.
  • Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen unterweisen.
  • die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.

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