Qualifikation Gewerbliche Massage

Schulbank und Bücher

Lernergebnis 11

Er/Sie ist in der Lage, eine Elektrotherapie (ET) durchzuführen.

Kenntnisse

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Gesetze und Verordnungen (wie insbesondere: Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende; Datenschutzrecht [insbesondere DSGVO, DSG]; CE-Kennzeichnung)
  • ET-spezifische Anatomie
  • ET-spezifische Physiologie
  • ET-spezifische Pathologie
  • Stromformen mit ihren Anwendungen (Niederfrequenz [zB Galvanisation]; Mittelfrequenz [zB Interferenz]; Hochfrequenz [zB Kurzwelle])
  • Wirkung von Photo- und Lichttherapie (Infrarot, UV, Farblichtterapie, LASER)
  • physikalische und physiologische Grundlagen der Elektrotherapie bzw. von physikalischen Anwendungen
  • elektrotherapeutische/physikalische Anwendungen (zB Reizstrombehandlung, Magnetfeldtherapie)
  • Indikationen und Kontraindikationen der Elektrotherapie/physikalischen Therapie
  • ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Haltung
  • relevante Hygienerichtlinien
  • Dokumentation
  • Mitarbeiterführung
Fertigkeiten

Er/Sie kann:

  • einen ET-spezifischen Sicht-, Palpationsund Funktionsbefund erstellen (zB physiologische Krümmungen und pathologische Auffälligkeiten der Wirbelsäule erkennen; Auffälligkeiten von Körperregionen erkennen; Hinweise auf offensichtliche Abweichungen von der Norm hinsichtlich des muskuloskelettalen Systems erkennen und seine Funktionen überprüfen; Hinweise auf offensichtliche Abweichungen von der Norm hinsichtlich der Physiologie und Funktion des Hautsystems, des Herzens, des Kreislauf-Systems, des Nervensystems und des Atemsystems erkennen; Hinweise auf offensichtliche pathologische Normabweichungen der Funktionsund Organsysteme erkennen; Zeichen einer möglichen von Dritten zugefügten Verletzung an Kund/innen erkennen und Hilfestellungen anbieten; anhand der Befundung die zu behandelnde Körperregion auswählen; anhand der Befundung die angemessene Lagerung auswählen; anhand der Befundung die angemessene ET-Anwendung auswählen; anhand der Befundung die angemessene Dosierung auswählen; anhand der Befundung die angemessenen Hilfsmittel und Geräte auswählen)
  • verschiedene Stromformen vor dem Hintergrund ihrer Wirkungsweise und Anwendungsgebiete differenzieren und die notwendige/vertragliche Intensität der unterschiedlichen Stromformen auswählen und einstellen.
  • Nieder-, mittel-, hochfrequente Anwendungen, auch in Kombination mit Ultraschall, durchführen.
  • elektrotherapeutische/physikalische Anwendungen (zB Reizstrombehandlung, Magnetfeldtherapie) durchführen.
  • eine Photo- und Lichttherapie durchführen.
  • die zum Einsatz kommenden Geräte und Zusatzprodukte gemäß ihrer Zweckbestimmung anwenden und Schutzmaßnahmen treffen.
  • die Dosierung der Intensität der jeweiligen Elektrotherapie- bzw. physikalischen Anwendung gemäß den Kundenreaktionen adaptieren.
  • eine Narbenbehandlung durchführen.
  • Kunden/Kundinnen sicher und fachgerecht beim Lagerungswechsel während der Elektrotherapie unterstützen.
  • mit Kunden/Kundinnen wertfrei und empathisch während der Elektrotherapie kommunizieren und professionell auf unerwartete Situationen reagieren.
  • den systematischen und kundengerechten Ablauf der Elektrotherapie gewährleisten.
  • Kunden/Kundinnen die Wahl und Auswirkungen der angewendeten Elektrotherapie, Hilfsmittel und Dosierung erklären.
  • Kunden/Kundinnen die Reaktionen auf die Elektrotherapie, Hilfsmittel und die Dosierung erklären.
  • auf körperliche Auswirkungen nach der Elektrotherapie reagieren.
  • nachbereitende Hilfestellungen leisten (zB Taping, Kleidung bzw. Schuhe anziehen, Transfer).
  • einzelne Arbeitsschritte und während der Elektrotherapie aufgetretene Auffälligkeiten und Reaktionen dokumentieren.
  • Mitarbeiter/innen bei der fachgerechten Durchführung einer ET anleiten und unterstützen sowie deren Umsetzung kontrollieren.
Lernergebnis 12

Er/Sie ist in der Lage, den Arbeitsplatz fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln nachzubereiten.

Kenntnisse

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Gesetze und Verordnungen (wie insbesondere: Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende; Abfallwirtschaftsgesetz)
  • Eigen- und Personalhygiene
  • relevante Hygienerichtlinien
  • Reinigungs-, Desinfektions- bzw. Sterilisationsverfahren
  • Materialienentsorgung
  • Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
  • Desinfektions- bzw. Sterilisationsgeräte
  • Desinfektionsmittel und deren Anwendung, Wirkungsweise bzw. Lagerung
  • Reinigungs- und Desinfektionspläne
  • Dokumentation der Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie der gesetzlichen Hygienevorschriften
  • Mitarbeiterführung
Fertigkeiten

Er/Sie kann:

  • Maßnahmen zur Eigen- und Personalhygiene und Desinfektion vor der Arbeitsplatznachbereitung durchführen.
  • passende gelistete Desinfektionsmittel auswählen und den Herstellerangaben entsprechend anwenden.
  • den Arbeitsplatz entsprechend den Hygienerichtlinien reinigen und desinfizieren.
  • die eingesetzten Mehrwegarbeitsgeräte und -instrumente entsprechend den Hygienerichtlinien desinfizieren und gegebenenfalls für die spätere Sterilisation fachgerecht lagern.
  • Einwegarbeitsgeräte und -materialien fachgerecht entsorgen.
  • geeignete Desinfektions- bzw. Sterilisationsgeräte gem. den Vorgaben der Ausübungsregeln auswählen.
  • Informationen über verwendete Betriebsmittel (zB Desinfektionsmittel) einholen.
  • geeignete gelistete Desinfektionsmittel gemäß den Vorgaben der Ausübungsregeln auswählen (unter Berücksichtigung der Vorgaben von ÖGHMP und VAH).
  • Desinfektionsmittel entsprechend den Herstellerangaben anwenden.
  • Desinfektionsmittel entsprechend den Herstellerangaben lagern.
  • Reinigungs- und Desinfektionspläne erstellen.
  • die Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionspläne gewährleisten und dokumentieren.
  • Desinfektionsmittel durch Abmischen von Konzentraten erstellen.
  • die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften sicherstellen und dokumentieren (zB Mitarbeiter/Mitarbeiterinnengesundheit).
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung der Hygienevorschriften unterweisen und deren Unterweisung dokumentieren.

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