Newsletter 34 der Grünen Masseur*innen — Die kritische Alternative
Lesedauer: 6 Minuten
Liebe/r ..
willkommen bei der 34. Ausgabe des Newsletters der Freien Kritischen Alternative (vormals Grünen Masseur*innen)!
(03. Jänner 2025)
~ Tuina verbessert die Muskelfunktion nach einem Schlaganfall
Ein Schlaganfall zählt zu den häufigsten Ursachen für dauerhafte Behinderungen bei Erwachsenen. Betroffene leiden oft an Muskelschwäche, Spastizität, Koordinationsstörungen oder einer fehlerhaften Zusammenarbeit zwischen Agonisten und Antagonisten. Rund die Hälfte von ihnen bleibt langfristig in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Physiotherapie ist hier die zentrale Maßnahme, um diese Einschränkungen zu mindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Cabanas-Valdés et al. untersuchten in einer Metastudie (2021) die Wirksamkeit der Kombination von Physiotherapie mit therapeutischen Massagen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verbindung von Tuina mit Physiotherapie, insbesondere im subakuten Stadium, eine wirksame Methode zur Verbesserung der motorischen Funktionen und zur Reduktion von Spastiken darstellt. Massagen dürften dabei über mehrere Mechanismen zu wirken: Sie fördern die Durchblutung, erhöhen die parasympathische Aktivität, setzen entspannende und stressreduzierende Hormone frei, hemmen die Muskelspannung und reduzieren die neuromuskuläre Erregbarkeit… mehr Details
~ Warum uns Forschungsergebnisse wichtig sind
Für die meisten Menschen reicht es aus zu wissen, dass Tuina-Massage in Kombination mit Physiotherapie nach einem Schlaganfall die motorischen Funktionen verbessert und bessere Ergebnisse erzielt als Physiotherapie allein. Doch warum präsentieren wir auf unserer Website die ausführliche Darstellung der Studie von Cabanas-Valdés et al.?
Um das zu beantworten, lohnt sich zunächst ein Blick auf gängige Vorurteile gegenüber (gewerblicher) Massage, die uns eine KI (Copilot) auflistet:
- Massage erfordert keine besondere Ausbildung oder Fähigkeiten – es sei ein „einfacher Job“.
- Massage wird häufig mit Frauen und Klischees wie dem „Happy Ending“ in Verbindung gebracht.
- Massage gilt als Luxus, den sich nur Wohlhabende leisten können.
- Massage sei medizinisch irrelevant und habe keinen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen.
Diese Vorurteile sind natürlich grundlegend falsch. Im Herbst 2023 wurde die gewerbliche Massage auf Stufe 6 des Nationalen/Europäischen Qualifikationsrahmens (N/EQR) eingestuft – das entspricht einem Bachelor-Abschluss. Damit steht nicht nur die Heilmassage, die auf einer umfassenden Ausbildung basiert, sondern auch die gewerbliche Massage auf einem soliden Ausbildungsfundament.
Massage ist also viel mehr als ein Luxus für Wohlhabende in Spas. Sie ist eine hochkomplexe Behandlungsmethode, die sowohl zu Heilzwecken (Heilmassage) als auch zur Gesundheitsprävention und zum Wohlbefinden (gewerbliche Massage) eingesetzt wird. Zwar gibt es für gewerbliche Masseure keine gesetzliche Fortbildungspflicht, wie es bei Heilmasseurinnen oder Praktikerinnen ganzheitlicher Systeme wie Shiatsu oder Tuina der Fall ist. Dennoch ist Fortbildung ein zentrales Merkmal eines engagierten Masseurs, einer engagierten Masseurin.
Wissenschaftliche Studien erfüllen dabei mehrere Aufgaben: Sie belegen nicht nur die Wirkungen und Mechanismen von Massage, sondern schaffen auch eine belastbare Evidenz, die zeigt, welch hochqualifizierte und komplexe Arbeit Masseur*innen leisten. Sie sind der Beweis dafür, dass die Effekte von Massage kein Zufall oder Placebo sind.
Zugleich sind Studien für Menschen ohne wissenschaftlichen Hintergrund oft schwer verständlich. Unsere Website möchte diese Lücken schließen, indem sie wissenschaftliche Studien verständlich und zugänglich aufbereitet. Damit wird klar: Massage ist eine fundierte und anspruchsvolle Kunst, die dazu beiträgt, Menschen auf vielfältige Weise zu unterstützen und zu heilen – sei es bei der Rehabilitation, der Prävention oder dem allgemeinen Wohlbefinden.
~ Neues Logo der Freien Kritischen Alternative
Das neue Logo „DIE FREIE KRITISCHE ALTERNATIVE“ soll unser bisheriges, aus der Massage stammendes Logo ablösen und deutlicher zum Ausdruck bringen, wofür wir stehen:
ALTERNATIVE: Wir verstehen uns als Alternative zu den „konventionellen“ Listen, die politischen Parteien nahe stehen und so übergeordnete, oft ideologische („parteipolitische“) Ziele verfolgen.
FREI: Wir sind Niemanden verpflichtet, keiner übergeordneten Struktur, nur unseren Mitgliedern.
KRITISCH: Wir hinterfragen Entscheidungen, Informationen und Prozesse sorgfältig und binden in diesen Prozess, wenn möglich, betroffene Personen(gruppen) ein. Sachverhalte werden so von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet, um potenzielle Schwächen oder Risiken zu erkennen, Konsequenzen abzuwägen und fundierte Urteile zu treffen – und zu verfolgen.
~ Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen für 2025
Ab 1. Jänner 2025 gelten neue Schwellenwerte in der Kleinunternehmerregelung:
- Umsatzsteuer: 55.000 Euro brutto (2024: 35.000 Euro netto)
- Einkommenssteuer-Pauschalierung: 55.000 Euro (2024: 40.000)
- Sozialversicherung: 55.000 Euro (2024: 35.000)
Umsatzsteuer: Während Kleinunternehmer*innen bisher, um die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer zu nutzen, maximal 35.000 Euro Jahresumsatz (netto; zuzüglich der fiktiven Umsatzsteuer bei 20 % also 42.000 Euro brutto) erwirtschaften durften, sind es ab nächstem Jahr 55.000 Euro brutto.
Abweichend von der bisherigen Regelung: Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr um weniger als 10 Prozent über dem Schwellenwert, fällt ab dem kommenden Jahr die Umsatzsteuerpflicht an (und die Kleinunternehmerregelung weg). Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr mehr als 10 Prozent über dem Schwellenwert, werden alle Rechnungen ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig, nicht jedoch rückwirkend.
Neu: Die Kleinunternehmerregelung gilt auch im EU-Ausland, selbst wenn die Jahresumsätze zu hoch sind. Hier liegt der Schwellenwert bei 100.000 Euro EU-weiter Umsatz im Jahr, wobei die jeweilige nationale Kleinunternehmerregelung zu beachten ist.
Einkommensteuer: Kleinunternehmer*innen können sich für eine vereinfachte Gewinnermittlung ihrer gewerblichen und selbständigen Einkünfte über pauschale Betriebsausgaben entscheiden, wenn das für sie vorteilhafter ist als eine Basispauschalierung oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und sie die Voraussetzungen erfüllen.
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