Newsletter 23 der Grünen Masseur*innen — Die kritische Alternative

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Liebe/r

willkommen bei der 23. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(22. September 2023)

~ Relaunch der Website

Viele Jahre hat uns die bisherige Website gute Dienste geleistet. Informationen konnten damit rasch weitergegeben und grundlegende Informationen permanent zugänglich gemacht werden. Im Lauf der Jahre aber wurde das ursprüngliche Design immer weniger zeitgemäß und Probleme machte auch die dahinterstehende Technik.

Nun ist es soweit: Die Website ist neu, vor allem übersichtlicher und insgesamt ansprechender – so hoffen wir – gestaltet.

Ein paar kleine Hinweise:

  • Der Blog mit aktuellen Informationen findet sich (wie gehabt) unter Aktuelles.
  • Nützliche Informationen rund um unsere Berufstätigkeit finden sich unter (auch wie gehabt) unter Infopool, herausgenommen – in einen eigenen Menüpunkt – wurde nur die Rubrik Studien & Artikel.

Anmerkungen und Vorschläge sind immer herzlich willkommen!    

~ Kleinunternehmerregelung: Der Nettoumsatz bestimmt die Grenzen

Seit 2020 muss der Gesamtumsatz eines Unternehmens unter 35.000 Euro netto liegen, um in die „Kleinunternehmerregelung“ zu fallen („unechte Steuerbefreiung“ gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG); siehe Unternehmensservice Portal).

Wichtig ist dabei das Wort netto, das in den meisten Beschreibungen sehr unauffällig (manchmal gar nicht) daherkommt, aber einen bedeutenden Unterschied ausmacht, da für die Berechnung der Grenze die Umsatzsteuer herauszurechnen ist – auch dann, wenn der*die Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer abführen muss (siehe Wirtschaftskammer):

  • Tätigt der*die Kleinunternehmer*in ausschließlich 20%ige Umsätze, kann der Bruttoumsatz bis zu 42.000 Euro ausmachen (rechnet man die Steuer heraus, verbleiben maximal 35.000 Euro Nettoumsatz).
  • Tätigt der*die Kleinunternehmer*in ausschließlich 10%ige Umsätze, kann der Bruttoumsatz bis zu 38.500 Euro ausmachen (rechnet man die Steuer heraus, verbleiben maximal 35.000 Euro Nettoumsatz)

Ergänzende Anmerkungen

Es besteht aber auch die Möglichkeit auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten. Die Erklärung zum Verzicht auf Steuerbefreiung muss dann spätestens bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides abgegeben werden. Daraufhin ist der Unternehmer mindestens für das Jahr, für das die Erklärung abgegeben wurde, und für weitere vier Jahre gebunden. Erst mit Ablauf der Bindungsfrist, kann diese Optionserklärung widerrufen werden.

Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von fünf Kalenderjahren ist möglich, das bedeutet bei ausschließlich 20%igen Umsätzen maximal 48.300 Euro und bei ausschließlich 10%igen Umsätzen maximal 44.275 Euro (der Netto-Umsatz liegt dann bei maximal 40.250 Euro).  

~ Energiekostenzuschuss II – Antrag

Die Anmeldung für den Energiekostenzuschuss EKZ 2, mit dem Energiemehrkosten von Unternehmen im Jahr 2023 zumindest teilweise kompensiert werden sollen, ist ab jetzt möglich.

Die Anmeldung erfolgt im Fördermanager des Austria Wirtschaftsservice aws unter https://foerdermanager.aws.at und ist für den Energiekostenzuschuss verpflichtend.   

  • Für die Voranmeldung ist keine Registrierung (Fördermanager-Account) erforderlich. Wohl aber beim eigentlichen Förderantrag.
  • Die bei der Voranmeldung angegebene Email-Adresse muss dann mit der beim Förderantrag verwendeten Email-Adresse übereinstimmen.

Es soll auch wieder (wie in „Phase 1“) eine Pauschalförderung für Kleinstunternehmen geben, so das Bundeskanzleramt„Da gerade Kleinstunternehmen oft nur über geringe Rücklagen verfügen, sollen im Sinne rascher Liquiditätshilfe Anträge für das bereits angekündigte Pauschalfördermodell zur Abfederung der gestiegenen Kosten für kleine und Kleinstunternehmen spätestens im März beantragbar sein. Das Pauschalfördermodell soll parallel zum Energiekostenzuschuss II verlängert werden.

~ SOS Gesundheitssystem – eine Initiative (Forum) des Standard

Am 16. Oktober hat der Standard die Initiative „SOS Gesundheitssystem: Was Menschen an der Basis ändern würden“ gestartet, ein Forum, in dem die Menschen an der Basis („alle Berufsgruppen, die im medizinischen Bereich aktiv sind – nicht nur jene, an die man prompt denkt, sondern auch IT-Techniker:innen, Rollstuhlfirmen, Sanitäter:innen, Reinigungskräfte, aber auch Mitarbeiter:innen von Versicherungen oder jene, die in der Pharmazie tätigt sind. Und natürlich Betroffene wie Angehörige und chronisch Kranke„) ihre Erfahrungen, Ansichten und Ideen austauschen können: SOS Gesundheitssystem.
 
In der Einleitung dazu schreibt der Standard: Das Gesundheitssystem hat sich verändert, und trotz viele medizinischer, fachlicher Fortschritte gibt es – unübersehbar – Veränderungen in die negative Richtung. Die Veränderungen sind vor allem für Menschen, die diese hautnah miterleben, höchst beunruhigend. Trotz aller wiederholter medialer Sichtbarkeit tut sich gefühlt und tatsächlich zu wenig – besonders an den Arbeitsplätzen vor Ort. Es gibt vermutlich viele Mitarbeiter:innen, die kapituliert haben, weil man „eh nichts machen kann.“  
 
Und weiter: Es gibt aber auch engagierte, mutige Mitarbeiter:innen, die nicht kapituliert haben und trotzdem die Erfahrung machen, dass man nicht gehört wird. Ihre Ideen sollen hier sichtbar gemacht werden

~ Mag. Caroline Paparella ist neue Innungsmeisterin in Wien

Für die meisten Anwesenden überraschend hat Petra Felber im Rahmen der Fachgruppentagung am 5. Oktober ihren Rücktritt als Landesinnungsmeisterin – und die Nachfolge von Mag. Caroline Paparella – bekannt gegeben.

Der offizielle Funktionswechsel erfolgte dann in der darauffolgenden Woche. Petra Felber bleibt als Funktionärin im Ausschuss der Wiener Landesinnung.

~ Unterstützung von Long-COVID mit Shiatsu

Die COVID-19-Pandemie, die Ende 2019 in Wuhan (China) ihren Ursprung nahm und am 25. Februar 2020 mit ersten Virusinfektionen auch in Österreich ankam, brachte neben all den akuten direkten und indirekten Auswirkungen auch noch das Phänomen von Long-COVID: zum Teil heftige Beschwerden, die weit über das Abklingen der akuten Erkrankung hinaus anhalten oder manchmal überhaupt erst danach auftreten. Die häufigsten Symptome sind Fatigue, eingeschränkte Belastbarkeit bis hin zu Belastungsintoleranz, Atemnot bei Belastung, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gliederschmerzen, sowie Riech- und Geschmacksstörungen.

Fatique, eine starke, anhaltende Schwäche und schnelle Erschöpfung, ist mit einem hohen Ruhebedürfnis verbunden, wobei sich die Erschöpfung durch Ruhe und Schlaf aber nicht wesentlich verbessert. Manche von Long-COVID betroffene erleben sogar eine sogenannte Belastungsintoleranz (PEM, Post-Exertionelle Malaise), bei der sich die Beschwerden schon nach leichter körperlicher oder geistiger Anstrengung verstärkten und es zu einem regelrechten Zusammenbruch („Crash“) kommt.

Die Long-Covid-Info in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland nennt beispielhaft Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik, Atemtherapie), Sporttherapie (z. B. Kraft- oder Ausdauertraining), Ergotherapie (z. B. Training von Belastbarkeit oder Hirnleistungstraining), Logopädie (z. B. Sprech- oder Schlucktherapie), Ernährungstherapie, Psychotherapie und die Einnahme von bestimmten Arzneimitteln als sinnvolle Behandlungsansätze („Maßnahmen“).

Aber auch TCM ist, wie der Dachverband für TCM & verwandte Gesundheitslehren Österreichs ausführt, ist bei Long-COVID wirksam, ebenso wirkt auch Shiatsu in dieser Situation wohltuend und unterstützend.

Zur Unterstützung von Menschen, die unter Long-COVID leiden, liegt eine Zusammenstellung von Eduard Tripp vor, die hier heruntergeladen werden kann.


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