Nachlese zum Workshop „Sexuelle Belästigung / Übergriffe / Diskrimierung“ am 3. Juni
Und wenn eine Grenzüberschreitung passiert oder schon passiert ist?
Immer aber sollte bei der Besprechung der Behandlung und ihrer Abläufe vermittelt werden, dass der*die Kund*in jederzeit „Stopp“ sagen kann und soll, wenn sich eine Behandlung, eine erforderliche Berührung dann doch als problematischer herausstellen sollte als ursprünglich gedacht (und deshalb vereinbart). Und manchmal kann es auch passieren, dass man überhaupt erst hinterher bemerkt, dass es doch „zu viel“ war, „zu nah“, „zu intim“ … war. Hier sollte man dann nicht aus Scham, aus dem Gefühl heraus, „das sollte mir doch nichts ausmachen“ (oder ähnliches), zulassen, dass wichtige persönliche Wohlfühlgrenzen überschritten werden. Oft, wenn auch nicht immer, klärt hier ein offenes Gespräch die Situation und schafft darüber hinaus Vertrauen in die Behandlungssituation. Alles das gilt selbstverständlich auch für den*die Behandler*in.
Das Gespräch suchen: Das gilt nicht nur in der konkreten Behandlungssituation, sondern auch danach, so teilen Teilnehmer*innen ihre Erfahrungen. Der Austausch mit Kolleg*innen, das Erzählen eigener Erfahrungen, das Hören von kollegialen Erfahrungen, das Gespräch mit Mitarbeiter*innen und Dienstgebern – all das kann entlasten und aufzeigen, dass es kein persönliches Versagen war, kein persönlicher Makel, wenn man von einer Grenzzüberschreitung betroffen wurde. Es gibt keinen Grund, sich über das Erlebte zu schämen, und auch keinen Grund sich nicht unterstützen zu lassen.
Zugleich kann dieser Austausch für die Zukunft sensibilisieren und helfen, das nächste Mal früher zu reagieren oder anders zu reagieren, anders damit umzugehen. Und wenn eine größere Belastung daraus resultiert, kann auch professionelle Unterstützung wichtig werden, z.B. Supervision, um das Erlebte, gut verarbeiten und einordnen zu können.
(Bericht: Eduard Tripp)