Lehrberufspaket 2/2023 (mit Lehrzeitverlängerung) ist verordnet
Am 15. Dezember wurde das Lehrlingspaket 2/2023 verordnet, das auch neue Ausbildungsverordnungen zu Kosmetik (Kosmetologie) und Fußpflege (Podologie) sowie den Lehrberuf Kosmetik/Fußpflege1Die ehemalige Doppellehre wird hier in einem vierjährigen Lehrberuf zusammengefasst. beinhaltet. Die neuen Ausbildungsordnungen treten mit 1. Februar 2024 in Kraft.2Die offizielle OTS-Pressemitteilung der WKO wurde unter dem Titel Moderne Ausbildungsordnung wertet Lehrberufe Kosmetik und Fußpflege kräftig auf am 16. Dezember veröffentlicht.
Kosmetik
Die Lehrzeit in Kosmetik (Kosmetologie) wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Durch die Verlängerung der Lehrzeit sollen nun aktuelle berufsrelevante Techniken effektiv integriert werden und die Lehrlinge, so die Zielsetzung der Wirtschaftskammer, stärker zukunftsorientiert ausgebildet werden.3Die aktuelle Verordnung stammt aus 1996.
- Bundesgesetzblatt 389/2023
Fußpflege (Podologie)
Die Lehrzeit in Fußpflege (Podologie) wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Auch hier sollen durch die Verlängerung der Lehrzeit die künftigen Fachkräfte zukunftsorientierter werden.
- Bundesgesetzblatt 388/2023
Lehrberuf Kosmetik-Fußflege
Die frühere Doppellehre wurde in einem vierjährigen Lehrberuf zusammengefasst.
- Bundesgesetzblatt 390/2023
Anmerkungen/Fußnoten
- 1Die ehemalige Doppellehre wird hier in einem vierjährigen Lehrberuf zusammengefasst.
- 2Die offizielle OTS-Pressemitteilung der WKO wurde unter dem Titel Moderne Ausbildungsordnung wertet Lehrberufe Kosmetik und Fußpflege kräftig auf am 16. Dezember veröffentlicht.
- 3Die aktuelle Verordnung stammt aus 1996.