Neuer Kollektivvertrag
In gerade abgeschlossenen Verhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA wurde für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg ein 3-Jahres-Abschluss vereinbart.1Die Bundesländer Steiermark und Tirol führen noch weitere Verhandlungen. Grundlage für den Abschluss bildet die rollierende Inflation im Zeitraum April 2023 bis März 2024, die bei 6,33% liegt.2Bei der rollierenden Inflation betrachtet man nicht nur die aktuelle monatliche Inflationsrate, sondern man berechnet den Durchschnitt über die letzten zwölf monatlichen Inflationsraten. Dieser Wert wird üblicherweise als Verhandlungsbasis für Kollektivvertragsverhandlungen herangezogen.
Vergleicht man unterschiedliche Verhandlungsergebnisse sind diese, und das ist zu beachten, nicht direkt vergleichbar, denn zu einem anderen Zeitpunkt startenden Kollektivvertragsverhandlungen liegen unterschiedliche rollierende Inflationsraten zugrunde.
Der mit der Gewerkschaft vereinbarte Abschluss beginnt mit dem 1. November 2024, um sowohl den Arbeitgeberbetrieben als auch den Arbeitnehmer*innen für die kommenden Jahre Planungssicherheit zu geben als auch in Etappen ein Einstiegsgehalt in der untersten Lohngruppe von Euro 2.000 zu erreichen, wie dies beim letztjährigen Abschluss sozialpartnerschaftlich vereinbart wurde.
Die vereinbarten Erhöhungen:
- Ab 1.11.2024 werden alle Lohngruppen um 6,8% angehoben.
- Ab 1.7.2025 werden alle Lohngruppen um 5,5% angehoben.
- Ab 1.7.2026 werden alle Lohngruppen um 5,1% angehoben.
Die Lehrlingseinkommen betragen mit 1. Juli 2024 für das
- 1. Lehrjahr: Euro 800
- 2. Lehrjahr: Euro 900
- 3. Lehrjahr: Euro 1.200
- 4. Lehrjahr: Euro 1.400
Aktuell werden die Texte mit der Gewerkschaft VIDA finalisiert.
Anmerkungen/Fußnoten
- 1Die Bundesländer Steiermark und Tirol führen noch weitere Verhandlungen.
- 2Bei der rollierenden Inflation betrachtet man nicht nur die aktuelle monatliche Inflationsrate, sondern man berechnet den Durchschnitt über die letzten zwölf monatlichen Inflationsraten. Dieser Wert wird üblicherweise als Verhandlungsbasis für Kollektivvertragsverhandlungen herangezogen.
Vergleicht man unterschiedliche Verhandlungsergebnisse sind diese, und das ist zu beachten, nicht direkt vergleichbar, denn zu einem anderen Zeitpunkt startenden Kollektivvertragsverhandlungen liegen unterschiedliche rollierende Inflationsraten zugrunde.