Kann ich im März wählen, wenn ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe?

Wahlberechtigt sind nur Wirtschaftskammer-Mitglieder der Fachgruppe, die zum Stichtag 25. November 2024 eine aktive Gewerbeberechtigung innehaben.110 Tage, vom 25.11. bis zum 5.12.2024, liegen die Wählerlisten in der WKW auf. Es gibt in dieser Zeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme, zur Erhebung von Einsprüchen, aber auch die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag zu stellen.

Mitglieder, deren Gewerbe zum Stichtag ruhend gemeldet ist, können aber bis zum 5. Dezember 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen und somit trotz (weiterhin) ruhender Berechtigung ihr Wahlrecht ausüben.

  • Dazu muss untenstehender Antrag ausgefüllt und termingerecht2Entscheidend ist das rechtzeitige Einlangen des Antrags bei der Hauptwahlkommission. an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien; wahl2025@wkw.at) geschickt werden.

Anmerkungen/Fußnoten

  • 1
    10 Tage, vom 25.11. bis zum 5.12.2024, liegen die Wählerlisten in der WKW auf. Es gibt in dieser Zeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme, zur Erhebung von Einsprüchen, aber auch die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag zu stellen.
  • 2
    Entscheidend ist das rechtzeitige Einlangen des Antrags bei der Hauptwahlkommission.