Harter Wahlkampf mit Übergriffen

Der Wahlkampf scheint mit teilweise drastischen Mitteln geführt zu werden, anders ist es nicht zu erklären, dass heute ein Mail von der Geschäftsstelle der Wiener Wirtschaftskammer ein Mail an alle Listenführer*innen mit folgendem Inhalt kam:
“Wir bekommen wiederholt Beschwerden von Mitgliedern, die von Vertreter von Wählergruppen aufgesucht werden, die dabei behaupten “Mitarbeiter der Wirtschaftskammer“ zu sein und dann das Mitglied bedrängen und zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinn nötigen (wollen). Dabei wird unter anderem gedroht, das Geschäftslokal nicht zu verlassen und Geschäftsbetrieb zu stören, bis nach der entsprechenden erzwungenen Wahlhandlung die Wahlkarte ausgehändigt wird.“
Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf § 262 StGB:
(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, überhaupt oder in einem bestimmten Sinn zu wählen oder zu stimmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, unter den Voraussetzungen des § 106 jedoch mit den dort bezeichneten Strafen zu bestrafen.
(2) Wer einen anderen auf andere Weise als durch Nötigung an der Ausübung seines Wahl- oder Stimmrechts hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Die Grüne Wirtschaft wiederum sorgt sich (MiMa-Memo, auch von heute) um den korrekten Ablauf der Wahlen, denn “in der Vergangenheit hat die Abwicklung der Wahlen neben größeren und kleineren Ungereimtheiten auch Verurteilungen wegen Wahlbetrugs mit sich gebracht.” Deshalb sollte man dem Mitbewerb auch genau auf die Finger schauen und verdächtiges Verhalten sofort melden.