Grundsätzliche Überlegungen rund um die (mögliche) Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister

Akten

Welche Berufe werden noch in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen?

Welche Berufe in weiterer Folge in das Gesundheitsberuferegister (GBR) aufgenommen werden, und welche eventuell nicht, ist bisher noch nicht (gesetzlich) entschieden. Bislang sind, abgesehen von Heilmasseur*innen, beispielsweise auch medizinische Assistenzberufe, medizinisch-technische Fachdienste, Sanitäter*innen und Medizinphysiker*innen  (noch) nicht im Gesundheitsberuferegister erfasst.

  •  In den parlamentarischen Erläuterungen zu §1 des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/fname_309366.pdf) wird in diesem Sinne ausgeführt: „In einem ersten Schritt soll das Register die Angehörigen der größten Gruppe der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, nämlich die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, umfassen. Eine Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters auf andere in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallende Gesundheitsberufe bleibt späteren Entscheidungen vorbehalten.“ 

Wie geht es mit dem Gesundheitsberuferegister weiter?

Die Entscheidung über die weitere Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters ist eine politische Entscheidung – und bis heute ist nicht entschieden, ob Heilmasseur*innen in Zukunft in dieses Register aufgenommen werden oder nicht.

  • Das bedeutet: Sollte es der Wunsch der gesetzlichen Vertretung sein, dass Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden, müsste politisches Lobbying dafür betrieben werden.
  • Die Aussage einer Insiderin in der geschlossenen Diskussionsgruppe der Heilmasseur*innen und medizinischen Masseur*innen zufolge war die Aufnahme von Heilmasseur*innen in das GBR nicht geplant.
  • Das bedeutet aber nicht, so muss man ergänzen, dass durch entsprechendes Lobbying hier keine Änderung erreicht werden könnte. Man muss es allerdings wollen! In erster Linie die Heilmasseur*innen und in zweiter Linie die Berufsvertretung, deren Aufgabe es sein sollte, im Namen der Mitglieder zu agieren, die sie vertritt.
  • Seit der zitierten Information aus dem Gesundheitsministerium hat ein Regierungswechsel stattgefunden und gibt es eine neue Besetzung dieses Ministeriums – und damit (wollte man es) vielleicht auch neue Chancen und Unterstützung.
  • Um eine „wirkliche“ Legitimation zu erhalten, sich für eine Eintragung einzusetzen oder sich gegen eine solche auszusprechen, genügt es in einer so gewichtigen und vielleicht zukunftsentscheidenden Frage nicht, dass man vor Jahren in Ausschüsse gewählt wurde. Hier wäre das Instrument der Wahl eine österreichweite Umfrage.
  • Die Arbeiterkammer interveniert auf alle Fälle für die Aufnahme von medizinischen Masseur*innen und HeilmasseurInnen in das GBR (Arbeiterkammer fordert die Aufnahme von Medizinischen MasseurInnen und HeilmasseurInnen in das Gesundheitsberuferegister). Sie ist – was die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister betrifft – neben den medizinischen Masseur*nnen auch für all jene Heilmasseur*innen zuständig, die weniger als 50 Prozent selbständig arbeiten.
  • ·Ergänzende Anmerkung: Hätte sich vor über 20 Jahren eine Handvoll von Akteuren dadurch abhalten lassen, dass die Etablierung des Berufs Heilmasseur*in nicht geplant war, gäbe es diesen Beruf bis heute nicht.

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