Wien ist anders – am Beispiel von Nuad

Kopfbehandlung

Im Mai hat die Bundesinnung eine österreichweite Vorgehensweise für individuelle Befähigungen beschlossen. Dieser zufolge sollen Zuordnungen zu „neuen“ Techniken – Techniken, die nicht in der Massage-Verordnung angeführt sind – auf Basis der vorgefundenen Massagetechniken zu klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage erfolgen.

Beschlossen ist allerdings nicht korrekt formuliert, da die Gewerbebehörden – in Wien die MA 63 – letztendlich über die Zulassung zur Gewerbeberechtigung entscheiden und die Innungen nur Empfehlungen geben können. Letztlich handelt es sich um eine Empfehlung für eine österreichweite Vorgehensweise, die auf der BIAS im Mai mehrheitlich (mit zwei Gegenstimmen) beschlossen wurde. Zwar wurde ergänzend festgehalten, dass eine Einschränkung in einer Technik, die nicht zugeordnet werden kann, auch auf diese hin erfolgen kann, die „obligate“ österreichweite Abstimmung der Innungen, schränkt diese Offenheit aber wieder ein.

Konkret ist davon im Verständnis der Bundesinnung unter anderen Nuad betroffen, für das in Zukunft klassische Massage erlernt und nachgewiesen werden müsste (ebenso wie Praxis) – wie in mehreren Beiträgen in den vergangenen Newslettern ausgeführt (beispielsweise im 5. Newsletter vom 3. April).

Der Wiener Ausschuss hat sich ausführlich mit der Thematik der individuellen Befähigung auseinandergesetzt und letzte Woche beschlossen, in dieser Fragestellung aus inhaltlichen Gründen nicht der Empfehlung der Bundesinnung zu folgen (vielmehr jener der Grünen Masseur*innen) und Nuad nicht der klassischen Massage zuzuordnen. Wohl aber ist der Wiener Innung Qualität und Kund*innensicherheit ein wesentliches Anliegen, weshalb umgehend entsprechende inhaltliche Empfehlungen erarbeitet werden sollen.