Gesundheitsberufe

gesetzliche Regelung

Definition, gesetzliche Grundlagen, Massage in der Physiotherapieausbildung …

Definition eines Gesundheitsberufs

Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der ...

Gemeinsamkeiten von Gesundheitsberufen

Sie werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intraund extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Angehörige der Gesundheitsberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das ...

Gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsberufe

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz (MMHmG; Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur)https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002351 Gesundheits- und Krankenpflegegesetzhttps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026 MTD-Gesetz (Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste)https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010701Betrifft PhysiotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, RadiologietechnologInnen, DiätologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen und OrthoptistInnen. Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie):https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007997Betrifft ...

Massage in der Physiotherapieausbildung

Ausbildung an der Fachhochschule Zirka 4.500 Stunden (180 ETCS-PunkteECTS-Punkte, ausgehend von der englischen Bezeichnung „European Credit Transfer and Accumulation System“, sind, vereinfacht gesagt, Zahlenwerte, die den für ein Studium, eine Ausbildung erforderlichen Arbeitsaufwand ausdrücken. 1 ECTS-Punkt entspricht dabei 25 bis 30 Arbeitsstunden. Im Vollzeitstudium wird davon ausgegangen, dass 30 ECTS-Punkte ...