Das soll sich ändern: Transparente und nachvollziehbare Entscheidungen – auch bei Fortbildungsveranstaltungen
Zunächst das Positive: Die Zusammenarbeit der Fraktionen im Innungsausschuss ist im letzten Jahr deutlich besser geworden, besser gesagt: die Einbeziehung anderer Fraktionen in Entscheidungsprozesse, denn prinzipiell – auf Grund ihrer absoluten Mehrheit – benötigt die Fraktion des Wirtschaftsbundes keine Einbeziehung anderer Mandatar*innen. Es gibt seither wieder Fachgruppenausschüsse, die in Entscheidungen einbezogen werden. Und das Klima ist grundsätzlich kooperativer geworden.
Beim näheren Hinschauen offenbart sich aber dann doch ein immer wieder auch anderes Bild, beispielsweise bei den Fortbildungsveranstaltungen.
Dem Wunsch vieler Masseur*innen wurde quasi erhört und nach vielen Jahren ohne nennenswerte Veranstaltungen, die von (vielen) Massage-Kolleg*innen als interessant angesehen wurden, erfolgte ein Umdenken im Ausschuss und es wurden – via Berufsgruppenausschüsse – gewünschte Themen für die unterschiedlichen Berufsgruppen erhoben. Im nächsten Schritt wurde dann „beschlossen“, die Berufsgruppe der Masseur*innen (gewerbliche Masseur*innen und auch explizit die Praktiker*innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme) mit Fortbildungsveranstaltungen zu versorgen, am 12. Februar die Nuad-Praktiker*innen, am 20. Februar alle, die sich mit Narbenentstörung beschäftigen, und am 27. März die Shiatsu-Praktiker*innen. Weitere Veranstaltungen sollen folgen.
An diesem Punkt enden leider Transparenz und Gemeinschaftlichkeit auch schon wieder, denn die Auswahl der Vortragenden war dann (mit einer Ausnahme, zu der ich noch komme) kein „demokratischer“ Vorgang. Die Vortragende von Nuad (12. Februar) wurde ebensowenig wie der Vortragende zur Narbenentstörung (20. Februar) im dafür vorgesehenen Arbeitskreis (Berufsgruppenausschuss) besprochen.
Nicht dass die beiden Vortragenden keine gute Wahl wären: Es geht um den Vorgang. Die Auswahl erfolgte nach welchen Kriterien und von wem? Hier wären aus unserer Sicht nachvollziehbare (transparente) und demokratische (Einbeziehung aller Masseur*innen im Ausschuss, d.h. des Berufsgruppenausschusses) Entscheidungen wichtig.
Und darum geht es auch in der Wahl im März: Denn nur eine starke Opposition (und keine absolute Mehrheit einer Fraktion) garantiert Entscheidungen, die auf breiter Basis getroffen werden (müssen).
Wenn ich oben von einer Ausnahme gesprochen habe, habe ich mich auf den Shiatsu-Workshop bezogen, zu dem IM Erich Mähnert an mich (Eduard Tripp, Obmann-Stellvertreter und Berufsgruppenleiter Massage, Vorstandsmitglied des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu ÖDS) herangetreten ist und mich um die Nennung eines Workshops für Shiatsu gebeten hat. Dieses Anliegen wurde von mir an den Vorstand des Shiatsu-Dachverbandes – als Expert*innen für diese Frage – herangetragen und die Antwort von dort an die Innung übermittelt. Das ist ein Teil dessen, das gemeint ist, wenn wir von Zusammenarbeit mit Dachverbänden (über die Wirtschaftskammergrenzen hinaus) sprechen: Ihre Einbeziehung!
Diese Einbeziehung erfolgt aber nicht von selbst, es braucht Vertreter*innen, die sich dafür stark machen!
Und das können sie nur, wenn sie genügend Stimmen bekommen.
Unsere Stimmen im März können das ändern! Nimm Dein Wahlrecht wahr.