• Bequem wählen mit der Wahlkarte

    Ab dem 22. November können Wahlkarten bei der Hauptwahlkommission beantragt werden. Wichtig ist, dass die Wahlkarte dann bis spätestens am letzten Wahltag (13.03.2025) in der Hauptwahlkommission eingetroffen ist. Information der WKO zur Wahl mit der Wahlkarte:Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben. Wird von der Berechtigung zur Stimmabgabe im Wege der Rückmittlung der verschlossenen Wahlkarte Gebrauch gemacht, so hat der Wähler den/die von ihm ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das jeweilige Wahlkuvert/die Wahlkuverts zu legen, diese(s) zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen, sodann auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er den/die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus gefüllt hat,…

  • Kann ich im März wählen, wenn ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe?

    Wahlberechtigt sind nur Wirtschaftskammer-Mitglieder der Fachgruppe, die zum Stichtag 25. November 2024 eine aktive Gewerbeberechtigung innehaben. Mitglieder, deren Gewerbe zum Stichtag ruhend gemeldet ist, können aber bis zum 5. Dezember 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen und somit trotz (weiterhin) ruhender Berechtigung ihr Wahlrecht ausüben.