• Kleinunternehmer*innenregelung

    Kleinunternehmer*innen sind Unternehmer*innen, die die Umsatzgrenze von € 35.000,- jährlich nicht überschreiten (im Fall von verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten sind die Umsätze zusammenzurechnen. Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer*innen keine Umsatzsteuer abführen muss. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15% überschritten werden. In diese Grenze nicht einbezogen werden allerdings Umsätze aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagegütern) und Geschäftsveräußerungen sowie (seit 2017) steuerbefreite Umsätze, wie die von Heilbehandlungen. Nettoumsatz Seit 2020 muss der Gesamtumsatz eines Unternehmens unter 35.000 Euro netto liegen, um in die „Kleinunternehmerregelung“ zu fallen („unechte Steuerbefreiung“ gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG); siehe Unternehmensservice Portal). Wichtig ist dabei das Wort netto, das in den meisten…

  • Barrierefreiheit

    Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde am 6. Juli 2005 in Österreich beschlossen und gilt seit dem 1. Jänner 2006. Die zehnjährige Anpassungsfrist endete Ende 2015 und seit 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz. Die grundlegende Richtlinie des Gesetzes besagt, dass niemand auf Grund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert, d.h. benachteiligt, werden darf. Eine Benachteiligung erfolgt durch Unmittelbare Diskriminierung „Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“ (§ 5 Abs. 1 BGStG) Für eine unmittelbare Diskriminierung gibt es keine sachliche Rechtfertigung – sie ist immer unzulässig. Mittelbare Diskriminierung „Eine…

  • Ausbildung Tibetische Jamche-Kunye Praktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 785 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Jamche-Kunye Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

  • AusbildungTuina An Mo Praktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 775 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Tuina An Mo Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

  • Ausbildung Ayurveda Wohlfühlpraktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden. Österreichischer Berufsverband für Ayurveda (ÖBA) Der Österreichische Berufsverband für Ayurveda (ÖBA) wurde 2016 gegründet und setzt sich für Qualitätssicherung von Ayurveda im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich ein. Es ist sein Ziel, „dass die bestehenden, gesetzlich geregelten Qualitätsrichtlinien für Ayurveda Aus-und Weiterbildungen eingehalten und überprüft werden. Das Bild der bereits bestehenden Ayurveda Berufe soll dadurch geschützt werden“. Gleichzeitig „sieht sich der Verband als Plattform für Ayurvedinnen und Ayurveden. Mitglieder haben die Möglichkeit sich auf der Seite des…

  • Amatsu Ryoho

    Für Amatsu Ryoho gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung und vor einiger Zeit wurde an die Bundesinnung die Frage herangetragen, ob Amatsu Ryoho als ein in sich geschlossenes System beurteilt werden kann (mit Aufnahme in der Massage-Verordnung). Die Methode Es geht nicht darum, nie die Balance zu verlieren, sondern darum, sie so schnell wie möglich wieder zu erlangen. Amatsu Ryoho definiert sich als eine alte japanische Lehre, die geistige Entwicklung, Kampfkunst und traditionelle medizinische Ausbildung miteinander verbindet. Seit Tausenden von Jahren, so wird gesagt, wird Amatsu Ryoho als „Medizin des Himmels“ von Angehörigen des japanischen Kaiserhauses, von Adeligen, Samurai und Mönchen, aber auch vom einfachen Volk angewendet. Amatsu Ryoho bietet…

  • Rolfing / Strukturelle Integration

    Bei „Rolfing“ handelt es sich um einen markenrechtlich geschützten Begriff. Der Begriff „Strukturelle Integration“ ist von jeher eng verbunden mit Rolfing und bietet zugleich den Vorteil, dass mit ihm auch andere, auf ähnlichen Prinzipien beruhende (zum Teil aus dem Rolfing heraus entwickelte) Methoden erfasst werden können. Aktuelle Rechtslage In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten vom Dezember 1992 (GZ.: 30.599/70-III/I/92) zur „rechtlichen Einstufung von Tätigkeiten im Bereich der Lebens- und Sozialberater sowie der angrenzenden Berufszweige” ist Rolfing unter Tätigkeiten angeführt, die nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen, wie Privatunterricht, Medizin und Psychotherapie. Diese Einstufung ist unserem Wissenstand zufolge bis heute unverändert und bedarf einer offiziellen Änderung, da es…

  • Lomi Lomi Nui

    Lomi Lomi Nui wurde lange Jahre vor allem unter dem Gewerbe der Humanenergetik ausgeübt. Immer wieder gab es wegen der in weiten Aspekten dem Massagegewerbe zuzusprechenden Behandlungsmethoden Überlegungen zur „korrekten“ gewerblichen Zuordnung. Die Methode Lomi Lomi Nui (oder auch nur Lomi Lomi), eine traditionelle Behandlungsform aus Hawaii, beansprucht nicht nur den Körper, sondern auch die Seele zu behandeln. In Hawaii war Lomi Lomi Nui (lomi bedeutet reiben, kneten, drücken; nui groß, wichtig, einzigartig) ein Bestandteil der traditionellen Naturheilkunde, die von schamanischen HeilerInnen (Kahuna) ausgeübt wurde und auch z.B. Kräuterheilkunde umfasste. Jeder HeilerIn, so wird gesagt, entwickelte dabei seinen eigenen Behandlungs-/Massagestil gemäß ihrer/seiner familiären Tradition und Überlieferung, weshalb es nie einen…

  • Irreführende Angaben über eigene Leistungen (unlauterer Wettbewerb)

    Irreführende Angaben über die eigenen Leistungen (und damit unlauterer Wettbewerb), so führt der Oberste Gerichtshof in einem Urteil 2017 zur Frage der unberechtigten Ausübung von Ernährungsberatung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171221_OGH0002_0040OB00222_17A0000_000) aus, liegen auch dann vor, wenn bestimmte Tatsachen verschwiegen werden, so dass ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen werden könnte. Das gilt wohl auch für die Verwendung des Wortes Therapie und Behandlung in Zusammenhang mit Krankheitsbeschreibungen u.ä.m., wobei dabei für die Beurteilung „das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten, der eine dem Anlass angemessene, unter Umständen daher auch bloß flüchtige Aufmerksamkeit aufwendet“ entscheidend ist.

  • Die Ausübung von Supervision

    Die Frage der Ausübung von Supervision wurde in der Gewerbereferententagung 2018 angesprochen und vom Wirtschaftsministerium dahingehend beantwortet, dass Supervision als Form von Beratung definiert wird, „die darauf abzielt, das berufliche Handeln von Menschen in Organisationen bzw. Unternehmen zu prüfen und zu verbessern. Dabei kann es um die Bearbeitung von Fällen aus der beruflichen Praxis, um Rollen- und Funktionsklärungen von Einzelnen, von Teams und von Führungskräften sowie um Konflikte innerhalb von Organisationen, Unternehmen bzw. Organisationseinheiten gehen“ (Protokoll der Gewerbereferententageung 2019). Für Supervision, so das Wirtschaftsministerium, gilt wie für alle anderen gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten die Gewerbeordnung (es sei denn, sie wird nicht im Rahmen eines von der Gewerbeordnung…

  • Die Ausübung von Ernährungsberatung

    Die Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung ist dem Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ vorbehalten. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die erfolgreiche Ausbildung zum*r Diätolog*in. Und auch chinesische Ernährungsberatung ist reglementiert und darf nur mit einem entsprechenden Gewerbeschein nach entsprechender Ausbildung ausgeübt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für andere Formen der Ernährungsberatung wie „Ernährungsberatung nach den Fünf Elementen“, „Makrobiotische Ernährungsberatung“ u.a.m. Chinesische Ernährungsberatung „Chinesische Ernährungsberatung“ ist ein eingeschränktes Gewerbe der Lebens- und Sozialberater (§119 GewO 1994). Es besteht auch hier, wie in der gesamten Ernährungsberatung, keine Berechtigung zur Ausübung einer schulmedizinischen Diagnostik oder einer Heilbehandlung. Eine Liste der ErnährungsberaterInnen nach den Fünf Elementen (TCM)…

  • Hygiene-Richtlinien für freiberuflich tätige Angehörige von Gesundheitsberufen

    Die Hygieneinformation der Magistratsabteilung 15 (Gesundheitsdienst der Stadt Wien, Fachbereich Aufsicht und Qualitätssicherung; https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/2010-1-14_Heilmasseur-Infoblatt.pdf) beziehen sich in erster Linie auf das Leistungsangebot, das am jeweiligen Berufssitz angeboten wird. Einzelne Bestimmungen wie z. B. die Maßnahmen der Händehygiene oder die Reinigung und Desinfektion von therapeutischen Hilfsmitteln, gelten jedoch auch für Tätigkeiten außerhalb des Berufssitzes (Hausbesuche) und sind hier auszugsweise wiedergegeben: „Diese Hygieneinformation umfasst den gegenwärtigen anerkannten allgemeinen Hygienestandard (State of the Art). Sie umfasst die allgemeinen und grundsätzlich einzuhaltenden Hygienestandards für alle freiberuflich tätigen Berufsgruppen der Gesundheitsberufe, zusätzlich kommen spezielle Hygienestandards für einzelne Berufsgruppen, abhängig vom jeweiligen Leistungsangebot, zum Tragen.“ Allgemeine Hygienestandards Ergänzend ist den Ausführungen ein Reinigungs- und Definfektionsplan für den Berufssitz…

  • Hygiene-Richtlinien für die gewerbliche Massage

    Die grundlegenden Richtlinien zur Hygiene für Masseure finden sich der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch GewerbetreibendeBGBl. II Nr. 262/2008; https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2008/262 konsolidiert: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005904&ShowPrintPreview=True: ANLAGE 1 (§ 2 Abs. 1) – auszugsweise, die Massage betreffendhttps://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_262/COO_2026_100_2_464662.pdfsig   Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume: Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsgeräte Allgemeine Anforderungen an die Personalhygiene: Allgemeine Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion: Mobile Dienste (Hausbesuche): Abfälle: Schulung/Dokumentation: Spezielle Anforderungen an die Arbeitsgeräte für Masseur*innen:                                                              Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Masseur*innen:           …

  • Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?

    Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung dann vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person. Dazu gehören (Quellen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien, deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes):

  • Gewerberecht

    Nebenrechte, Umfang der Nebenrechte, unlauterer Wettbewerb, Verwendung des Wortes “Therapeut” …

  • Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV)

    Die Verordnung über die Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV, BGBl. II Nr. 250/2003) trat am 20. Mai 2003 in Kraft und regelt die Ausbildungsinhalte ebenso wie die kommissionelle Prüfung.

  • Ausschuss der Bundesinnung

    Bundesinnungsmeisterin Bundesinnungsmeisterin-Stellvertreterinnen Mitglieder Kooptiertes Mitglied (mit beratender Stimme) Stand 10/2023 (Quelle: WK-Website)

  • Bundesinnung

    Die Bundesinnung ist die gesetzliche Interessensvertretung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Österreichs und für seine Mitgliedsfirmen, Interessenvertreter sowie zielgruppenorientierte Service- und Informationsstelle. Kontakt (Stand: 05/2024, WKO)

  • Wirtschaftskammerwahlen 2020 in Wien

    In der Innung der „Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure“ wurden bei den Wahlen im Februar 2020 insgesamt 19 Mandate vergeben. Bei 800 abgegebenen gültigen Stimmen (33 Stimmen waren ungültig; insgesamt waren es 4303 Wahlberechtigte) und einer Wahlbeteiligung von 24,48% ergab sich damit folgende Mandatsverteilung: In der konstituierenden Sitzung am 24. Juni 2020 wurden

  • Landesinnung Wien

    Die Wirtschaftskammer (WK) ist die gesetzliche Interessensvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden. Innerhalb der Wirtschaftskammer wiederum gibt es Berufsgruppen (und übergeordnet „Sparten“), deren Aufgabe es ist, die Anliegen „ihrer” Gewerbetreibenden zu unterstützen. Wie schon der Name besagt, sind drei teilweise sehr unterschiedliche Berufsgruppen in „unserer“ Innung zusammengefasst: die Fußpfleger, die Kosmetiker und die Masseure. Dazu kommen auch noch andere, wie z.B. die Tätowierer und Piercer. Bestellt wird die Wirtschaftskammer durch Funktionär*innen, die alle fünf Jahre von allen Mitgliedern gewählt werden. Auf Basis der Ergebnisse der Wirtschaftskammerwahl (siehe WK-Wahl 2020) bestellen die gewählten Gruppierungen „ihre“ Mandatar*innen, die dann in der Gesamtheit den Ausschuss bilden. ~ Kontakt ~ Imagefilm Massage der Landesinnung Wien

  • Berufsgruppen-Ausschuss in Wien

    In der Aussschuss-Sitzung am 13. April wurde die “Tradition” der Berufsgruppenausschüsse wieder aufgenommen und Berufsgruppenausschüsse für die in der Innung vertretenen Berufe etabliert. Seine Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):