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Übergriff und Diskriminierung (Zusammenstellung April 2024)
Die vorliegende Zusammenstellung wurde im April 2024 von Dr. Eduard Tripp erstellt -> pdf-Download.
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Nachlese zum Workshop „Sexuelle Belästigung / Übergriffe / Diskrimierung“ am 3. Juni
Die Zielsetzung des Workshops zu „Sexueller Belästigung / Übergriff / Diskriminierung“ am 3. Juni war es, Vorarbeit für die zu diesem Thema geplante Broschüre zu leisten und die wichtigsten Punkte und Schwerpunkte herauszuarbeiten, die in ihr „unbedingt“ und in notwendiger Kürze Platz finden sollen. Details und weitere Informationen sollen dann auf einer korrespondierenden Webseite der Wiener Innung nachzulesen sein. In der Diskussion haben sich mehrere wesentliche Punkte herauskristallisiert, aber auch eine notwendige Differenzierung der anzusprechenden Personengruppen: Wann handelt es sich um einen Übergriff, eine Diskriminierung? Eine spannende Diskussion hat gezeigt, dass das Erleben, wann eine Situation als Übergriff erlebt wird, individuell sehr unterschiedlich ist. Sie präsentierte sich abhängig sowohl auch…
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Sexuelle Belästigung in der Massage-Praxis (Zusammenstellung Jänner 2020)
Die vorliegende Zusammenstellung wurde im Jänner 2020 von Dr. Eduard Tripp erstellt.
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Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Zum Vortrag von Daniel Sanin
Im Vortrag von Daniel Sanin am 13. November 2023 ging es um den Umgang mit sexueller Belästigung und ganz generell um Diskriminierung: Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung? Was ist Diskriminierung? Wie kann man sich gegen Diskriminierungen schützen? Und wie mit man mit diskriminierenden Situationen am besten umgehen? Ganz grundsätzlich widerspricht Diskriminierung den Menschenrechten, da „alle Menschen […] frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) und bedeutet die Benachteiligung, Herabsetzung, Entwürdigung einer Person (oder einer Gruppe) aufgrund eines oder mehrerer bestimmter Merkmale, unabhängig davon, ob das beabsichtigt wurde oder nicht. Zu beachten ist, dass sich Mobbing und Diskriminierung unterscheiden, denn während von Mobbing…
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Delikt der „Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen“ (§218 StGB)
Delikt der „Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen“ (§218 StGB) (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung1. an ihr oder2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine…
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Rechtsinformation der Stadt Wien zu sexueller Belästigung
„Frauen und Mädchen werden in verschiedenen Lebensbereichen sexuell belästigt: am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum (Straße, öffentliche Verkehrsmittel), aber auch im sozialen und familiären Nahraum. Es gibt unterschiedliche Formen sexueller Belästigung, dazu zählen auch anzügliche Bemerkungen oder das unerwünschte Herzeigen von pornografischen Bildern.“ Gemäß § 218 StGB (Delikt der „Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen“) ist unter anderem strafbar: Nicht vom § 218 StGB erfasst und somit nicht gerichtlich strafbar sind nur verbale und nonverbale Belästigungen mit Sexualbezug ohne Körperkontakt, also zum Beispiel anzügliche Bemerkungen und Blicke sowie sexistische Witze. Dennoch sind diese niemals in Ordnung. Diese Handlungen können jedoch, wenn sie im Arbeits- und Ausbildungsbereich getätigt werden, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts…
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Beratungsstellen bei sexueller Belästigung
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Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?
Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung dann vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person. Dazu gehören (Quellen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien, deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes):