• Umgang mit Klient*innen, um Beschwerden und Missverständnisse zu vermeiden

    Beschwerden und Klagen in Zusammenhang mit Behauptungen über sexuelles Fehlverhalten von Massage-Behandler*innen beruhen, so führt Felicia Brown, Dozentin für Ethik, Business-Coach und Sachverständige für die Massagebranche, im englischsprachigen Massage Magazine aus, häufig auf schlechter Kommunikation mit den Klient*innen. Wenngleich sich die Autor*in in ihrem Artikel auf die Massage bezieht, gelten ihre Ausführungen dennoch sinngemäß für alle Branchen unserer Fachgruppe – und darüber hinaus. Angelehnt an das Buch “Die vier Versprechen. Ein Weg zur Freiheit und Würde des Menschen” von Don Miguel Ruiz empfiehlt sie vier Regeln einzuhalten:

  • Flyer zu sexuellem Übergriff und Belästigung

    Nach fast fünf Jahren intensiver Arbeit, die vor allem auf Überzeugung und Aufklärung basierte, konnten die notwendigen Informationen zum Thema „Belästigung am Arbeitsplatz“ gesammelt und ein Konzept für einen Flyer erstellt werden. Der nächste Schritt, die grafische Gestaltung, wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen. Der Weg bis hierher war lang und begann mit der Erkenntnis, dass es für Betroffene von sexueller Belästigung oder Übergriffen in unseren Branchen kaum Unterstützung oder Hilfsangebote gibt. Vor der Wirtschaftskammerwahl 2020 war das Bewusstsein für diese Problematik nur minimal vorhanden. Zwar gab es bereits veröffentlichte Fälle, die von der Gleichbehandlungsanwaltschaft behandelt wurden – etwa Übergriffe durch Masseur*innen – doch diese wurden meist isoliert als „schwarze Schafe“…

  • Nachlese zum Workshop “Sexuelle Belästigung / Übergriffe / Diskrimierung” am 3. Juni

    Die Zielsetzung des Workshops zu “Sexueller Belästigung / Übergriff / Diskriminierung” am 3. Juni war es, Vorarbeit für die zu diesem Thema geplante Broschüre zu leisten und die wichtigsten Punkte und Schwerpunkte herauszuarbeiten, die in ihr “unbedingt” und in notwendiger Kürze Platz finden sollen. Details und weitere Informationen sollen dann auf einer korrespondierenden Webseite der Wiener Innung nachzulesen sein. In der Diskussion haben sich mehrere wesentliche Punkte herauskristallisiert, aber auch eine notwendige Differenzierung der anzusprechenden Personengruppen: Wann handelt es sich um einen Übergriff, eine Diskriminierung? Eine spannende Diskussion hat gezeigt, dass das Erleben, wann eine Situation als Übergriff erlebt wird, individuell sehr unterschiedlich ist. Sie präsentierte sich abhängig sowohl auch…

  • Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Zum Vortrag von Daniel Sanin

    Im Vortrag von Daniel Sanin am 13. November 2023 ging es um den Umgang mit sexueller Belästigung und ganz generell um Diskriminierung: Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung? Was ist Diskriminierung? Wie kann man sich gegen Diskriminierungen schützen? Und wie mit man mit diskriminierenden Situationen am besten umgehen? Ganz grundsätzlich widerspricht Diskriminierung den Menschenrechten, da „alle Menschen […] frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) und bedeutet die Benachteiligung, Herabsetzung, Entwürdigung einer Person (oder einer Gruppe) aufgrund eines oder mehrerer bestimmter Merkmale, unabhängig davon, ob das beabsichtigt wurde oder nicht. Zu beachten ist, dass sich Mobbing und  Diskriminierung unterscheiden, denn während von Mobbing…

  • Delikt der “Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen” (§218 StGB)

    Delikt der “Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen” (§218 StGB) (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung1. an ihr oder2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine…

  • Rechtsinformation der Stadt Wien zu sexueller Belästigung

    “Frauen und Mädchen werden in verschiedenen Lebensbereichen sexuell belästigt: am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum (Straße, öffentliche Verkehrsmittel), aber auch im sozialen und familiären Nahraum. Es gibt unterschiedliche Formen sexueller Belästigung, dazu zählen auch anzügliche Bemerkungen oder das unerwünschte Herzeigen von pornografischen Bildern.” Gemäß § 218 StGB (Delikt der “Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen”) ist unter anderem strafbar: Nicht vom § 218 StGB erfasst und somit nicht gerichtlich strafbar sind nur verbale und nonverbale Belästigungen mit Sexualbezug ohne Körperkontakt, also zum Beispiel anzügliche Bemerkungen und Blicke sowie sexistische Witze. Dennoch sind diese niemals in Ordnung. Diese Handlungen können jedoch, wenn sie im Arbeits- und Ausbildungsbereich getätigt werden, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts…

  • Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?

    Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung dann vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person. Dazu gehören (Quellen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien, deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes):