Bequem wählen mit der Wahlkarte

Ab dem 22. November können Wahlkarten bei der Hauptwahlkommission beantragt werden. Wichtig ist,, dass die Wahlkarte dann bis spätestens am letzten Wahltag (13.03.2025) in der Hauptwahlkommission eingetroffen ist.1Achtung: In anderen Bundesländern, außer in Wien, Niederösterreich und Oberrösterreich, müssen die Wahlkarten bis zum 28. Februar in der zuständigen Stelle eingetroffen sein.

  • Dazu muss untenstehender Antrag ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien; wahl2025@wkw.at) geschickt werden.
  • Alternativ kann die Wahlkarte auch online – unter Verwendung der digitalen Signatur – beantragt werden.
  • Juristische Personen benötigen diesen Antrag.

Anmerkungen/Fußnoten

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    Achtung: In anderen Bundesländern, außer in Wien, Niederösterreich und Oberrösterreich, müssen die Wahlkarten bis zum 28. Februar in der zuständigen Stelle eingetroffen sein.