Abgeltung der kalten Progression bringt 2025 u.a. Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Die Regierung hat am Donnerstag (4. Juli) die Verteilung des sogenannten variablen Drittels der Steuereinnahmen aus der Abschaffung der kalten Progression für 2025 verkündet.1Siehe beispielsweise Der Standard, Kurier oder ORF, jeweils 4.7.2024. Die aus der kalten Progression schleichenden Steuererhöhungen werden seit 2023 rückverteilt. Das geschieht bei zwei Dritteln des Betrags22025 sind es insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro, die vom Staat rückverteilt werden, das variable Drittel macht etwa 651 Millionen Euro aus. automatisch, das letzte (variable) Drittel hingegen erfordert eine politische Einigung, wie das Geld verteilt werden soll.
Was ist die kalte Progression?
Löhne werden jährlich an die Inflation angepasst, zugleich aber gibt es in Österreich ein progressives Steuersystem mit Tarifgrenzen, ab denen man jeweils höhere Lohnsteuersätze zahlen muss. Steigen diese Tarifgrenzen nicht im Ausmaß der Inflation, verdient man bei angepasstem Lohn zwar mehr, zahlt anteilsmäßig aber auch höhere Steuern als zuvor. Letztlich bleibt einem also, in Relation zur Teuerung, weniger Geld übrig als im Vorjahr.
Die wesentlichsten Änderungen für 2025 sind:
- Anhebung der Kleinunternehmergrenze von derzeit 42.000 Euro brutto auf 55.000 Euro
- Angleichung der Grenze für die Einkommenssteuerpauschalierung an jene für die Umsatzsteuerpauschalierung
- Anpassung aller Steuerstufen (abgesehen vom Höchststeuersatz von 55 % bei Einkommen ab einer Millionen Euro) um knapp 4 Prozent: erste Tarifstufe: 13.308 Euro (2024 waren es noch 12.816 Euro); zweite Tarifstufe: 21.617 Euro; dritte Tarifstufe: 35.836 Euro; vierte Tarifstufe: 69.166 Euro; fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro
- Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder : Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro), das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben
- Festsetzung des Kilometergeldes für Pkw, Motorräder und Fahrräder mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer (wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Dienstreise antritt, erhält einen Beförderungszuschuss von 50 Cent für die ersten 50 Kilometer)
- Volle Anpassung der Absetzbeträge (an die Inflationsrate) samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der Rückerstattung der Sozialversicherung und des Sozialversicherungs-Bonus
- Verbesserung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Erhöhung der sachbezugsfreien Wohnfläche auf 35 m² und Gemeinschaftsräume sollen künftig nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet werden, sondern aliquot.
- Kinderzuschlag von 60 Euro pro Kind und Monat für Familien mit einem jährlichen Einkommmen unter 24.500 Euro, d.h. vor allem für erwerbstätige Alleinerziehende mit geringem Einkommen (der bisher befristete Zuschuss über 60 Euro pro Kind für Alleinerziehende kommt damit dauerhaft in neuer Form)
Anmerkungen/Fußnoten
- 1
- 22025 sind es insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro, die vom Staat rückverteilt werden, das variable Drittel macht etwa 651 Millionen Euro aus.