Qualifikation QSP: Lernergebnis 3
Der/Die QSP ist in der Lage, die am Beginn einer Behandlung analysierten Disharmoniemuster zielorientiert zu bewerten, zu ordnen sowie zu einem energetischen Gesamtbild zusammenzufügen, daraus abgeleitet ein analyse- und klient/inn/enbezogenes Behandlungskonzept zu erstellen und letztverantwortlich die auf den Klienten/die Klientin abgestimmte Shiatsu-Behandlung zu planen, ihm/ihr gegenüber nachvollziehbar zu erörtern und zu begründen sowie gegebenenfalls anzupassen (inkl. etwaiger Ausschlussgründe, Kontra-indikationen etc.).
- Das Konzept zur Durchführung einer Shiatsu-Behandlung basiert auf den Ergebnissen der Shiatsu-spezifischen Analyse und ihrer Zuordnung zu Disharmoniemustern (LE 2), die nun bewertet und zu einer umfassenden Einschätzung der körperlichen und psychischen/seelischen Verfassung des Klienten/der Klientin zusammengefügt werden.
- Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Klienten/der Klientin, mit denen er/sie den/die QSP aufgesucht hat, werden primäre (im Vordergrund stehende, „überwiegende“) und sekundäre (weniger im Vordergrund stehende, im Moment weniger relevante) Disharmoniemuster zu einem Gesamtbild zusammengefügt, auf dem sein/ihr Behandlungskonzept beruht. Gegebenenfalls müssen an dieser Stelle nochmals vertiefende Abklärungen bzw. erweiterte Befundungen stattfinden, um eine fundierte Bewertung und Einordnung der Zeichen und Disharmoniemuster zu ermöglichen.
- Zeigen sich mehrere, auf dem ersten Blick eventuell sogar widersprüchlich erscheinende Disharmoniemuster (z.B. gleichzeitiges Vorliegen von Leere- und Füllezeichen/-mustern), so muss ein differenzierter Behandlungsplan erstellt werden, da unterschiedliche Disharmoniemuster unterschiedliche, mitunter geradezu gegensätzliche Behandlungsansätze erfordern. Hier geht es um die (basierend auf der Befundung) Bewertung der vorliegenden Disharmoniemuster dahingehend, z.B. inwieweit ein Disharmoniemuster primär und ein anderes sekundär ist, oder ob ein Disharmoniemuster vorab ausgeglichen werden muss, um ein anderes behandeln zu können. Diese „Ordnung“ der Disharmoniemuster ist grundlegend für die Erstellung des Behandlungsplans/-konzepts.
- Die Unterscheidung in primäre und sekundäre Disharmoniemuster ist für das Behandlungskonzept von immanenter Bedeutung, da sich aus unterschiedlichen Disharmoniemustern auch unterschiedliche Behandlungstechniken und -strategien ableiten, z.B. eine zeitliche Reihenfolge in der Behandlung (beispielsweise zuerst Auffüllen/Tonisieren/Stärken und dann Verteilen/Bewegen/Sedieren/Zerstreuen oder eben umgekehrt) oder die Wahl der Techniken, wann und wo welche Technik eingesetzt werden soll (z.B. bewegende/mobilisierende/aktivierende/intermittierende… versus beruhigende/zentrierende/schützende/statische… Techniken oder Arbeit im Zentrum versus Arbeit in der Peripherie etc.). Eine falsche Ableitung und ein daraus resultierendes falsches Behandlungskonzept hat nicht nur keinen Erfolg, sondern kann mitunter sogar zu einer Verschlechterung der Befindlichkeit des Klienten/der Klientin führen (dieser Aspekt ist dann insbesondere auch nochmals in der Durchführung der Shiatsu-Behandlung zu bedenken, denn hier bestätigt sich durch die Art der Reaktion des Klienten/der Klientin auf die Behandlung das Behandlungskonzept oder stellt sich, im Gegenteil, als falsch oder unvollständig heraus).
- Hat der/die QSP ein energetisches Gesamtbild erstellt, leitet der QSP nochmals, vertieft auf Basis seines Theorie- und seines Erfahrungswissens mögliche Kontraindikationen ab und zieht nach entsprechender Reflexion und Einschätzung Schlüsse für den weiteren Behandlungsverlauf (wie z.B. auch Behandlungsablehnung oder Verweis zur Abklärung an beispielsweise medizinisches Fachpersonal), um seiner Verantwortung gegenüber dem Klienten/der Klientin und seiner/ihrer Gesundheit gerecht zu werden.
- Sprechen keine Gründe gegen eine Shiatsu-Behandlung, erörtert der/die QSP das von ihm/ihr gefundene Behandlungskonzept mit dem Klienten/der Klientin, argumentiert sein/ihr Vorgehen, geht auf Bedenken, Fragen und eventuell besondere Wünsche oder individuelle Grenzen des Klienten/der Klientin sorgfältig ein, um diese in seinem Behandlungskonzept zu berücksichtigen und seine/ihre Behandlung darauf abzustimmen und um Compliance zu fördern, d.h. die aktive Mitwirkung des Klienten/der Klientin in der Behandlung.
- Sprechen bestimmte Gründe gegen eine Shiatsu-Behandlung (Ausschlussgründe, Kontraindikationen) oder sind solche durch Verweisungen an Fachexpert/inn/en erst noch abzuklären, ist es die Aufgabe des/der QSP die vorliegenden Ausschlussgründe oder notwendigen Abklärungen und Verweisungen an Fachexpert/inn/en dem Klienten/der Klientin zu erläutern und nachvollziehbar zu begründen. Wichtig im Gespräch mit dem Klienten/der Klientin ist die Erläuterung in einer dem Klienten/ der Klientin verständlichen Sprache, weil Fachtermini des Shiatsu, wie z.B. Leere der Milz, Leber-Qi-Stagnation oder Hitze im Herzen, vom Klienten/der Klientin oftmals nicht nur nicht verstanden werden, sondern eventuell sogar zu Verunsicherungen bis hin zu Ängsten führen können. Verständliche Sprache bedeutet dabei das individuelle Abstellen der Erklärungen auf den Erfahrungshintergrund des Klienten/der Klientin, idealerweise auf die vom Klienten/der Klientin beschriebenen Befindlichkeiten oder erhobenen energetischen (bzw. auch medizinischen) Befunde.