Newsletter 10 der Grünen Masseur*innen

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Liebe/r

willkommen bei der 10. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(13. März 2022)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website
ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.

Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als
VertreterInnen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.

Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website)
über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren,
welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere
Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen
wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf
der Website
1Die Kommentarfunktion wurde seither eingestellt. freuen wir uns auf
Kommentare … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com) schicken.
  
Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang
darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das
wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.
Die bisher schon erschienenen Newsletter können im Newsletter-Archiv nachgelesen werden .

~ Der Umgang mit individuelle Befähigungen in Wien


Im Mai hat die Bundesinnung eine österreichweite Vorgehensweise für individuelle Befähigungen
beschlossen, der zufolge Zuordnungen zu „neuen“ Techniken auf Basis der vorgefundenen
Massagetechniken erfolgen sollen, also klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage,
Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage.
Nuad wird im Verständnis der Bundesinnung der klassischen Massage zugeordnet, was bedeutet,
dass Nuad-Ansuchende in Zukunft – werden die Vorstellungen der Bundesinnung von den
Gewerbebehörden umgesetzt – ihre Ausbildung, ihre Kenntnisse und ihre Praxis in klassischer
Massage nachweisen müssen. Nuad-Techniken, -Hintergründe und -Grundlagen spielen dann keine
Rolle mehr.

Die Wiener Innung hat kürzlich beschlossen, in dieser Frage aus klaren inhaltlichen Bedenken nicht
der Empfehlung der Bundesinnung zu folgen und beurteilt Nuad (weiterhin) als eigenständige, von
der klassischen Massage deutlich abgegrenzte Methode.

Da letztendlich die Gewerbebehörde über die Zulassung zur Gewerbeberechtigung (und auch den
Wortlaut) entscheidet, handelt es sich beim Beschluss der Bundesinnung lediglich um eine
Empfehlung, um österreichweit Richtlinien zu schaffen, damit es nicht zu einer unüberschaubaren
„Inflation“ von Methoden mit zudem unterschiedlichen Qualitätsanforderungen kommt. Das könnte
zu einem unüberschaubaren Markt an unterschiedlich fachlich fundierten Angeboten und damit zu
einer Verunsicherung der KundInnen führen – eine Entwicklung, die sich letztlich negativ auf alle
gewerblich arbeitenden Masseur*innen auswirken könnte.
Dass sich möglicherweise nicht jede „neue“ Technik zu den in der Massage-Verordnung angeführten
Methoden zuordnen lässt, wird von der Bundesinnung in ihrer Beschlussfassung zwar durchaus
berücksichtigt (unter der Voraussetzung einer „obligaten“ österreichweiten Abstimmung), allerdings
faktisch auch dadurch eingeschränkt, dass die Zuordnung nicht auf Basis einer konkreten inhaltlichen
Beurteilung der jeweiligen Technik – unter Einbeziehung von Anwender*innen, Ausbildner*innen und
gegebenenfalls auch Fach/Dachverbänden – erfolgt.

Eine solche inhaltliche, vertiefte und nachvollziehbare fachliche Auseinandersetzung mit der zu
beurteilenden Technik aber ist für uns eine notwendige Voraussetzung für deren Beurteilung. Ein
Eindruck, den man aus einem YouTube-Beitrag, einer Website, einer erhaltenen Behandlung u.a.m.
gewinnt, reicht hier nicht aus.

Und sollte eine Methode „wirklich“ nur geringfügig von einer bestehenden Methode abweichen, so sollte sie in diesem Fall auch berechtigt der übergeordneten Methode zugeordnet werden (der Schlüssel dazu liegt auch hier in einer nachvollziehbaren Begründung, die möglichst unter Einbeziehung von ExpertInnen dieser Methode erfolgen sollte).

Geht man bei Nuad und klassischer Massage inhaltlich ins Detail, so zeigen sich hier große
Unterschiede in vielen Aspekten, nicht nur im kulturellen Hintergrund, der bei Nuad neben
thailändischen auch traditionelle Elemente Chinas und Indiens integriert. Damit ist eine Zuordnung
zur klassischen Massage inhaltlich nicht möglich.

Grundsätzlich wird der Mensch in der Nuad-Behandlung passiv und weich bewegt. Drückungen
werden meist nur vorbereitend oder ergänzend eingesetzt oder dienen anderen Zielsetzungen als in
der gewerblichen Massage (wie z.B. eine traditionell als „Blood Stop“ bezeichnete Methode oder
auch „Nerve Touch“). Typisch für die traditionelle Anwendung von Nuad ist auch – wieder im
Unterschied zur Klassischen Massage – die Behandlung ohne Öl oder Creme am bekleideten Körper.
Ergänzungen und weitere Unterschiede und Ausführungen dazu im 5. Newsletter vom 3. April.

Der Wiener Ausschuss hat sich in den letzten Monaten, ja Jahren ausführlich mit der Thematik der
individuellen Befähigung auseinandergesetzt und letzte Woche nun beschlossen, in dieser
Fragestellung der Empfehlung der Bundesinnung aus inhaltlichen Gründen nicht zu folgen und
Nuad nicht der klassischen Massage zuzuordnen. Gleichwohl aber ist der Wiener Innung Qualität
und KundInnensicherheit ein wesentliches Anliegen, weshalb umgehend entsprechende inhaltliche
Empfehlungen erarbeitet werden.

~ Umfrage zu Gesundheitsberuferegister in Wien geplant

Sollen und wollen Heilmasseur*innen im Gesundheitsberuferegister eingetragen werden? Diese
Frage hat in den letzten Monaten einiges an Konfliktpotential und Kontroversen mit sich gebracht.
Entschieden ist derzeit in dieser Frage noch überhaupt nichts, besteht aktuell ja noch nicht einmal
die rechtliche Basis für eine solche Eintragung.

Gleichzeitig wird gerne über den Wunsch „der“ Heilmasseur*innen gesprochen – von
Heilmasseur*innen ebenso wie von anderen „Berufenen“. Einmal, dass sich „die“ Heilmasseur*innen
eine Eintragung wünschen, und ein anderes Mal, dass sie eine solche ablehnen.
Der Wiener Ausschuss hat deshalb in seiner letzten Sitzung den Entschluss gefasst, die
Heilmasseur*innen in einer direkten Aussendung anzusprechen und um ihren Wunsch zu fragen.
Aktuell wird deshalb ein Schreiben entworfen, das möglichst neutral die Vor- und Nachteile einer
möglichen Eintragung zusammenfasst und an alle Heilmasseur*innen in Wien mit der Bitte um baldige
Rückantwort („Für oder gegen eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister“) versendet wird.
Aus den Rückantworten kann der Ausschuss seine Haltung in dieser Frage ableiten und legitimieren.
Und sollten nur wenige Rückantworten kommen, so wird das dahingehend interpretiert, dass das
Interesse der Heilmasseur*innen in Wien an dieser Fragestellung gering und kein direkter Auftrag
ableitbar ist.

Zu beachten ist allerdings: Dass es für die Möglichkeit einer Eintragung von Heilmasseur*innen erst
einen parlamentarischen Beschluss geben muss und dass bislang überhaupt nicht klar ist, ob der im
Umfrageergebnis ausgedrückte Wunsch – gleich ob für oder gegen – überhaupt umgesetzt werden
kann.


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Anmerkungen/Fußnoten

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