Newsletter 15 der Grünen Masseur*innen

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Liebe/r

willkommen bei der 15. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(10. Februar 2020)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare  … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.

Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.

Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:

~ Andreas Haas: Die Auswirkungen von Stressbelastung auf fasziale Steifigkeit. Und angepasste Behandlungsmethoden

Kostenloser Vortrag von Andreas Haas für alle gewerblich tätigen Wiener MasseurInnen und HeilmasseurInnen am 19. Februar um 19 Uhr.

  • Eine Fortbildungs-Veranstaltung der Grünen MasseurInnen (mit Unterstützung der Grünen Wirtschaft)
Fasziendarstellung

Faszien und das vegetative Nervensystem stehen in enger Beziehung zueinander. Zahlreiche Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen Stressbelastungen und Veränderungen der mechanischen Proportionen von Faszien. Bindegewebe Festigkeit und Versteifung von Faszien zeigen sich als Folge von Traumata, ebenso wie nach psychischen Traumata oder auch bei chronischem sympathisch-neurogenem Stress.

Diese Verfestigung von Faszien hat zahlreiche Auswirkungen auf Durchblutung, Stoffwechsel des Gewebes, pH-Wert und somit auf die Gesundheit von Zellen, Organen und Geweben.

Weiters hat fasziale Festigkeit markante Auswirkungen auf Haltung, Statik und Bewegung des Organismus. Zahlreiche Beschwerdebilder am Bewegungsapparat können mit stressbedingen faszialen Änderungen in Zusammenhang gebracht werden.

Foto: Andreas Haas (Copyright Manus Fascia Center, Universität Leipzig)

~ Umfrage zur Eintragung von HeilmasseurInnen in das Gesundheitsberuferegister – der aktuelle Stand

2018 hat das Thema Gesundheitsberuferegister Heilmasseur*innen in ganz Österreich bewegt. Ob eine solche Eintragung sinnvoll wäre oder nicht, wurde kontrovers – und weitestgehend ohne Einbeziehung der betroffenen Heilmasseur*nnen – diskutiert. Das war der Hauptgrund, warum wir in Wien eine Umfrage befürwortet und initiiert haben. Was aber ist daraus geworden?

Die Vorgeschichte

Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen (BGBl. I Nr. 87/2016) und besagt, dass alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ab 1. Juli 2018 verpflichtend in ein Register, das Gesundheitsberufe-Register (GBR), eingetragen werden müssen. Konkret davon betroffen sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Pflegefachassistent*innen, Pflegeassistent*innen, Physiotherapeut*innen, Biomedizinische Analytiker*innen, Radiologietechnolog*innen, Diätolog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Orthoptist*innen.

Heilmasseur*innen sind aktuell per Gesetz nicht für die Aufnahme in das GBR vorgesehen, nichtsdestoweniger hat sich eine durchaus emotional besetzte Diskussion entwickelt, ob Heilmasseur*innen in Zukunft in das GBR eingetragen werden sollten oder nicht. Es gibt Argumente für und gegen eine solche Eintragung. Dabei wird aus WK-Funktionärskreisen gerne darauf verwiesen, dass diese nicht nötig sei: Zum einen, weil Heilmasseur*innen beruflich durch die Wirtschaftskammer vertreten sind (formale Begründung), zum anderen weil sie über das Firmen A-Z für Heilmassage-Suchende schon heute gut zu finden seien (inhaltliche Begründung). Auf der anderen Seite stehen beispielsweise Argumente der „Gleichstellung“ mit den Physiotherapeut*innen und die Annahme, dann von Patient*nnen besser gefunden zu werden (Argumente pro und contra).

  • Bezüglich der Vertretung durch die WK wird auf die Erläuterungen zum Gesundheitsberuferegistergesetz zu § 1 verwiesen, wo festgehalten ist, dass das Gesundheitsberuferegister für Gesundheitsberufe geschaffen wurde, die über keine berufliche (gesetzliche) Standesvertretung verfügen.
  • Zugleich wird in § 1 (3) des Gesetzes aber auch festgehalten, dass die Registrierung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht die Mitgliedschaft zu gesetzlichen Interessenvertretungen berührt.
  • Zudem bleibt die Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters auf andere in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallende Gesundheitsberufe späteren Entscheidungen vorbehalten (Erläuterungen zu §1).

Damit Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden könnten, bedarf es damit einer Gesetzesänderung, wie sie beispielsweise von der Arbeiterkammer (Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018) für Medizinische Masserur*innen und Heilmasseur*innen angestrebt wird (mehr Informationen dazu).

Die geplante Befragung

Hier, so unser Verständnis, ist es notwendig, dass Entscheidungen nicht „von oben“ getroffen werden (auf Basis partikulärer Vorstellungen und unklarer Interessen), sondern die betroffenen Heilmasseur*innen einbeziehen.

Eine Befragung könnte klären, ob die Mehrzahl der Heilmasseur*innen eine Eintragung ins GBR befürwortet oder einer solchen eher ablehnend gegenübersteht. Von einem solchen Abstimmungsergebnis geleitet, könnte sich die Innung, die Wirtschaftskammer für ihre Heilmasseur*innen-Mitglieder (entsprechend legitimiert) einsetzen – entweder für eine Eintragung oder gegen eine solche. Und selbst, wenn sich nur wenige Heilmasseur*innen an der Umfrage beteiligen, wäre damit eine Aussage getroffen: Es besteht generell wenig Interesse an dieser Fragestellung.

Einen solchen Weg haben wir Grüne Masseur*innen von Anfang an verfolgt und letztlich auch – hier in Wien (von anderen Innungen ist uns ein solcher Ansatz nicht bekannt) initiiert. Und so wurde im September eine Umfrage unter den Wiener Heilmasseur*innen durch den Innungsausschuss beschlossen.

Die Befragung wurde bisher nicht durchgeführt

Grundbedingung der Befragung war die (möglichst neutrale) Auslistung von möglichen Vor- und Nachteilen zur Eintragung, die ebenfalls schon vor nun schon geraumer Zeit zusammengestellt wurde. Dennoch ist die Aussendung nie erfolgt.

Zeitgründe? Oder haben andere Interessen die Aussendung verhindert? 

Tatsache ist, dass die Befragung nicht von allen Verantwortlichen in den Innungen willkommen geheißen wird. Und Tatsache ist leider auch, dass ein Beschluss des Ausschusses noch lange nicht bedeutet, dass ein solcher auch (unmittelbar) umgesetzt wird. Vielleicht – aus welchen Gründen auch immer – besteht ja die Hoffnung bei den Verantwortlichen für diese Verzögerung/Verhinderung, dass sich mit der Wahl die Verhältnisse in der Innung derart ändern, dass die Befragung abgesagt wird.
 
Wir hoffen nicht! … Und hoffen auf ein Wahlergebnis, das mehr Transparenz und demokratische Vorgehensweisen ermöglicht.

~ Wien ist anders. Hoffentlich auch weiterhin! 

Zur Wahl 2015 sind wir vor allem mit dem Wunsch nach Transparenz und Zusammenarbeit über Fraktionszugehörigkeiten hinaus angetreten – in der Absicht die bis dahin übliche Vorgehensweise zu verändern: dass Entscheidungen intransparent getroffen und den Mitgliedern nur mitgeteilt werden. Unseren Vorstellungen nach sollen Betroffene so konkret wie möglich in Entscheidungen eingebunden werden.

  • Das betrifft beispielsweise den Umgang mit individuellen Befähigungen, wie z.B. Nuad, Ortho-Bionomy oder Rolfing. Auch uns motiviert der Wunsch nach einer generellen Richtlinie für den Umgang mit individuellen Befähigungen, doch sollten Betroffene (idealerweise in Form von Dachverbänden oder anderen Fachverbänden) immer mit einbezogen werden – nicht über sie hinweg entschieden werden.
  • Ein weiteres Beispiel ist die schon oben angeführte Befragung von Heilmasseur*innen, wie sie eine mögliche Eintragung in das Gesundheitsberuferegister sehen und ob sie sich eine solche wünschen.
  • Letztlich gibt es viele Entscheidungen, die intransparent getroffen werden, einzig auf Basis bestehender Mehrheits- und Machtverhältnisse.

Wirklich viel hat sich hier trotz allen Einsatzes noch nicht verändert. Zwar gibt es mittlerweile (in einigen Fragestellungen) transparentere und gemeinsamere Entscheidungen, die teilweise hart erarbeitet und erkämpft wurden, der grundsätzliche Tenor ist aber dennoch ein anderer.

  • Ein Beispiel für Grundsätzlicheres ist die Innungszeitung, die zwar seit kurzem über ein Redaktionsteam verfügt, dem auch die Vorsitzenden der Berufsgruppenausschüsse angehören. Deren Rolle ist aber sehr beschränkt (ebenso wie die des Ausschusses generell). Sie können zwar Wünsche einbringen, der Großteil der Zeitschrift unterliegt aber nicht ihrem Einfluss. D.h. im Grunde sind die Ausschuss-Mitglieder im Redaktionsteam zwar für einzelne Themen verantwortlich, bestimmen aber weder die „Blattlinie“ mit, noch entscheiden sie über mehr als ein paar (kleine) Inhalte (diese Aufgabe behält sich die Innungsmeisterin vor).

Wie es mit Transparenz und demokratischen Entscheidungen in Zukunft weitergeht, lässt sich naturgemäß noch nicht sagen. Das hängt vom Wahlergebnis ab und inwieweit wir, die Grünen Masseur*innen, in unseren Zielen durch Wählerstimmen unterstützt werden:

  • Demokratische Entscheidungen,
  • Information (Transparenz),
  • Kommunikation und
  • Zusammenarbeit.

Aktuell vertreten wir vorrangig Anliegen von Masseur*innen (weil wir selbst vorrangig aus diesem Beruf kommen – mit Ausnahme von Jakob Nekolny, der Tätowierer ist), aber die von uns angestrebten Veränderungen in Sinne von Transparenz und Zusammenarbeit kommen allen Mitgliedern zugute und könnten bei einem entsprechenden Wahlergebnis ausgeweitet werden.
  

Wer mehr darüber wissen möchte.

Kandidat*innen der Grünen Masseur*innen
Die Mandartar*innen der Grünen Masseur*innen

Konkrete Ziele und Projekte

Neben den oben angeführten generellen Zielen sind unsere konkreten Ziele und Projekte:

  • Ansprechendes und umfangreiches Fortbildungsangebot (z.B. auch „Themenabende“)
  • Fachliche Unterstützung (z.B. Coachingmöglichkeiten für UnternehmensgründerInnen)
  • Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung
  • Konkrete Unterstützung der Heilmasseur*innen (z.B. Gesundheitsberuferegister)
  • Qualitätssicherung und Transparenz im Bereich der individuellen Befähigung
  • Einbindung moderner und rascher Kommunikationsmedien (z.B. Newsletter)
  • Erstellung und Umsetzung von PR-Konzepten für unsere Branchen

Und, so haben wir zum Auftakt der Wahl beschlossen, uns von Anfang an gleich auf unsere Anliegen zu konzentrieren. Das heißt: auf Inhalte. In diesem Sinne laden wir alle gewerblich tätigen Wiener Masseur*innen und HeilmasseurInnen zum kostenlosen Vortrag von Andreas Haas ein (siehe Beitrag oben)

~ EPUs in der Wirtschaftskammer – seit 2009 ein wichtiges Thema der Grünen Wirtschaft

Im März 2000 ist die Grüne Wirtschaft erstmals in Wien bei einer WK-Wahl angetreten. Ihr vorrangigstes Ziel war damals TRANSPARENZ, ähnlich wie auch heute UNSERE Ziele mehr Transparenz und Mitbestimmung der Mitglieder in der Fachgruppe sind.

2006 lenkte die Grüne Wirtschaft erstmalig in der Geschichte der Wirtschaftskammer die Aufmerksamkeit auf Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und deren Bedürfnisse. Ziel war es, den EPUs eine „starke Stimme“ zu geben.

Mit der Kampagne „Das Wirtschaftswunder bist du!“ thematisierte die Grüne Wirtschaft 2009 die wichtige Rolle der Kleinstunternehmer*innen vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise (Quelle: https://www.gruenewirtschaft.at/ueber-uns/geschichte).

Ein paar Zahlen dazu (für 2018, Quelle: https://www.wko.at/service/netzwerke/epu-factsheet.pdf):

  • Etwa 60 Prozent aller Unternehmen in Österreich sind EPU.
  • Die Fachgruppe mit den meisten EPUs ist „Personenberatung und Personenbetreuung“mit 68.346 Unternehmen.
  • Die „Fußpfleger*innen, Kosmetiker*innen und Masseur*innen“ liegen hinsichtlich EPUs mit 14.979 Unternehmen an vierter Stelle.
  • 89,7 Prozent aller EPUs sind nicht eingetragene EinzelunternehmerInnen.
  • Bei den natürlichen Personen liegt der Frauenanteil bei 52,1 Prozent, das Durchschnittsalter bei 46,8 Jahren.
  • Die wesentlichsten Gründermotive sind „Unabhängigkeit“ (79 Prozent), „Selbstverwirklichung“ (76 Prozent) und „Erreichung flexibler Zeiteinteilung“ (69 Prozent) als sogenannte „Pull-Faktoren“ sowie „Unzufriedenheit am ehemaligen Arbeitsplatz“ (32 Prozent), „Verhinderung oder Beendigung von Arbeitslosigkeit“ (24 Prozent) und „Keine weiteren beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten“ (23 Prozent) als sogenannte „Push-Faktoren“.
  • 82 Prozent als EPUs sind hauptberuflich EPUs (62 Prozent Vollzeit, 20 Prozent Teilzeit), 18 Prozent nebenberuflich tätig.

~ Neos will die WK-Wahl anfechten

NEOS will, wie der ORF am 31. Jänner berichtete, die kommende Wirtschaftskammer-Wahl anfechten, weil ihre Fraktion UNOS in vielen Fachgruppen nicht antreten dürfe. Grund dafür sei, dass die vorgelegten Kandidat*innenerklärungen wegen „nicht behebbarer Mängel“ für ungültig erklärt wurden.
 

Konkret geht es um fehlende Unterschriften auf dem Formular für den Antritt. Auf dieser Zustimmungs- und Unterstützungserklärung sind zwei Unterschriften erforderlich: einmal in der Mitte und einmal unten. Hier fehlte bei bei fast einem Sechstel aller UNOS-KandidatInnen die Unterschrift in der Mitte – was für die WK-Wahlbehörde Grund genug war, die Kanditatur wegen des „nicht behebbaren“ Mangels nicht zuzulassen.

Von den ursprünglich 302 Kandidat*innen der UNOS wurden 56 gestrichen. Die Fraktion UNOS sieht darin eine parteipolitisch motivierte Willkür, für die der ÖVP-Wirtschaftsbund verantwortlich sei. 
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~ Wo kann man wählen?


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