Newsletter 12 der Grünen Masseur*innen

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Liebe/r

willkommen bei der 12. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(29. November 2019)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare  … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.

Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.

Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:

~ Fast fünf Jahre nach der Wirtschaftskammer-Wahl 2015 (1)
Was hat sich verändert? … Hat sich was verändert?

Mittlerweile sind nun fast schon fünf Jahre vergangen seit der letzten Wirtschaftskammer-Wahl im Februar 2015. Damals, wie die Zeitschrift Trend berichtete, triumphierte der ÖVP-Wirtschaftsbund in allen neun Bundesländern und konnte bundesweit eine Zwei-Drittelmehrheit halten, „die Absolute“ verteidigen.

Ergebnisse WK-Wahl 2015

sIn der Fachgruppe „Fußpflege, Kosmetik und Massage“ (120) war allerdings erstmals die absolute Mehrheit des Wirtschaftsbundes gebrochen, er erreichte nur noch 7 der insgesamt 18 Mandate. Die Liste der Grünen Wirtschaft (mit der Grünen Wirtschaft verbindet uns eine freie Zusammenarbeit) erlangte 5 Mandate, die freie Liste von Consuelo Kitenge („Masseurinnen“) 1 Mandat (Quelle: https://www.wko.at/service/w/fg-Gesamt.pdf).

In der Fachgruppe „Fußpflege, Kosmetik und Massage“ (120) war allerdings erstmals die absolute Mehrheit des Wirtschaftsbundes gebrochen, er erreichte nur noch 7 der insgesamt 18 Mandate. Die Liste der Grünen Wirtschaft (mit der Grünen Wirtschaft verbindet uns eine freie Zusammenarbeit) erlangte 5 Mandate, die freie Liste von Consuelo Kitenge („Masseurinnen“) 1 Mandat (Quelle: https://www.wko.at/service/w/fg-Gesamt.pdf).

Während in der Zeit vor 2015 der Wirtschaftsbund dank seiner absoluten Mehrheit Entscheidungen gleichsam unter sich ausmachte (die Abstimmung im Ausschuss war dann meist nur mehr eine Formsache), konnten wir nun neue Entscheidungsmodelle initiieren: Die wesentlichste Neuerung war und ist die Etablierung von Berufsgruppenausschüssen (BGA), die aus den gewählten MandatarInnen der jeweiligen Berufsgruppe (aktuell Massage, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercen) gebildet werden. Werden Fachpersonen benötigt, gleich ob vorübergehend für eine Fragestellung oder dauerhafter, so werden diese durch den jeweiligen BGA kooptiert.

In diesen fachspezifischen Unterausschüssen werden berufsspezifische Lösungen und Ansätze erarbeitet und anschließend informativ, zur Diskussion oder als Antrag in den Ausschuss eingebracht. Betrifft das Thema auch weitere Berufsgruppen, so wird das Thema im Ausschuss auf alle Fälle nochmals von allen „Betroffenen“ diskutiert, eventuell angepasst und dann erst abgestimmt.

Betrifft der Antrag hingegen ganz spezifisch die Berufsgruppe, die den Antrag einbringt, so besteht die (freiwillige) Übereinkunft, dass MandatarInnen anderer Berufsgruppen dem Antrag zustimmen bzw. sich der Abstimmung enthalten – im Vertrauen darauf, dass die Berufsgruppen-VertreterInnen auf Basis ihrer Fachkenntnisse eine verantwortungsvolle und nachhaltige Entscheidung im Sinne der Mitglieder und der KonsumentInnen treffen. Oder anders ausgedrückt, wie soll ich als Masseur z.B. über Detailfragen der Kosmetik Bescheid wissen, ohne entsprechende Ausbildung und Praxis? Das gilt natürlich auch umgekehrt bei KosmetikerInnen in Hinblick auf Fragen der Massage.

~ Fast fünf Jahre nach der Wirtschaftskammer-Wahl 2015 (2)
Und sonst? Hat sich sonst noch was verändert? 

Die MandatarInnen unserer Liste sind 2015 mit dem Ziel angetreten, sich nachhaltig für die Belange (primär) der MasseurInnen einzusetzen, vor allem aber mit dem Ziel von Transparenz und Stärkung der Verbindung zwischen dem Ausschuss und den Mitgliedern, die er vertritt, um gemeinsam (!) Ziele zu definieren und an einem Strang zu ziehen.
 

Der Schlüssel dazu stellen aus unserer Sicht vor allem Information und Kommunikation dar. Auch sollen die Mitglieder möglichst nicht vor „vollendete“ Tatsachen gestellt werden, sondern in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Kommunikation

Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Umgang mit dem für HeilmasseurInnen relevanten Thema der gewünschten oder ungewünschten Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR). In unserem Verständnis ist das eine Frage, die sich an die HeilmasseurInnen richtet, ausschließlich an diese und auch nicht eigenständig durch MandatarInnen und Ausschüsse (ohne Rückfrage) entschieden werden sollte.

  • Warum ist das eine Frage, die von den (Heilmasseur-)Mitgliedern entschieden werden sollte?

In Gesprächen im Wiener Ausschuss, aber auch im Bundesausschuss, gibt es überzeugte VertreterInnnen für und solche gegen eine Eintragung in das GBR. Um aber als Ausschuss verantwortungsvoll und im Sinne unserer Mitglieder handeln zu können (konkret: eine solche Eintragung anzustreben oder nicht), erscheint es uns daher vorrangig wichtig, die Meinung der Betroffenen einzuholen. Dafür haben wir uns stark gemacht und eine Umfrage angeregt und initiiert. Diese soll nun – allen Widrigkeiten zum Trotz – demnächst durchgeführt werden.

Die Aufgabe der Innung ist es, Informationen und mögliche Konsequenzen und Risiken (alle Für und Wider) umfassend zu recherchieren und den betroffenen Mitgliedern (vollständig) zur Verfügung zu stellen – damit diese einen möglichst fundierten und sachlichen Entscheidungsprozess durchlaufen können. Die Entscheidung der Mehrheit (wofür wir uns im konkreten Fall der GBR-Befragung eine hohe Beteiligung erhoffen) umzusetzen, das ist dann wieder die Aufgabe des Ausschusses: BOTTOM-UP statt TOP-DOW … das ist UNSER VERSTÄNDNIS.

Information

Informationen über wichtige Vorgänge und Entscheidungen (im Vorfeld) sind immer noch spärlich. Zwar konnte der Informationsfluss zwischen der Bundesinnung und den Landesinnungen auf unsere Initiative hin verbessert werden, von einem erwünschten Zustand sind wir aber noch deutlich entfernt. Immer noch werden nur sehr selektiv Informationen „nach außen“ an die Mitglieder weitergegeben, insbesondere im Fall von kontroversiell diskutierten Themen …

Von Transparenz, wie wir sie uns vorstellen und anstreben, sind wir noch weit entfernt. Unser Wunsch nach mehr Transparenz treibt uns auch weiterhin an und ist schon seit Jahren die Grundlage für unser Website- und Newsletter-Projekt.

  • Die Website verfolgt zwei wesentliche Ziele: zum einen aktuelle Informationen zu bieten und zum anderen einen Info-Pool zum Recherchieren.
  • Der Newsletter wiederum soll aktiv und aktuell informieren, Themen zusammenfassen und überblicksmäßig darstellen. Die bisherigen Newsletter können im Newsletter-Archiv nachgelesen werden.

Die Zukunft

Dass manche Informationen wahrscheinlich (leider) dennoch nicht zu finden sind, ist dem Umstand geschuldet, dass das Projekt unbezahlt ist und Zeitressourcen bei allen von uns knapp sind.

Jeder aber kann dazu beitragen, dass das Projekt vorangetrieben wird: durch Zur-Verfügung-Stellung von Informationen einerseits und Weiterverbreitung der Informationen andererseits.

Außerdem hoffen wir auf eine Stärkung unserer Fraktion in der kommenden Wahl, um Transparenz und Kommunikation weiter vorantreiben zu können

  
~ Informationen zu Wirtschaftskammer-Wahl 2020

Die Wirtschaftskammer-Wahl 2020 findet in Wien zwischen dem 3. und 5. März statt. Es können aber auch problemlos Wahlkarten für die Briefwahl bestellt werden.
 

Seit 22. November, dem Tag der Wahlkundmachung, kann man eine Wahlkarte beantragen. Ein dafür erforderliches Formular lässt sich über die Website https://wahlkartenantrag.wko.at erstellen.

Wahlberechtigt ist jede/r, die/der zum Stichtag 22. November 2019 Mitglied einer Fachorganisation ist, d.h. einen Gewerbeschein besitzt und diesen nicht ruhend gemeldet hat.

Aber auch  ruhend gemeldete Mitglieder können sich per Antrag auf der Seite der WKO in die Wählerliste eintragen lassen („Aufnahmeantrag“ auswählen).

~ Drittes Lehrjahr für Massage

Das dritte Lehrjahr für Massage ist beschlossen und soll im Zuge des dritten Lehrberufpakets in Kraft treten. Derzeit ist das Gesetz in Begutachtung und soll mit Anfang Mai in Kraft treten.
 

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort führt aus, dass mit Ende 2018 100 Lehrlinge ausgebildet wurden und dass der Lehrberuf Masseur/in überarbeitet wurde (https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Lehrberufspaket-2019.html). Ein drittes Lehrjahr gilt als fix, weitere Details sind uns aktuell aber noch nicht bekannt.

~ eZustellung mit der Handy-Signatur

Mit 1. Jänner tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft, d.h. ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung (wobei nicht E-Mails gemeint sind) über den Postkorb im Unternehmensserviceportal USP,  erreichbar zu sein. Die notwendigen Schritte dazu sind:

1. Die Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren

  • Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift. Während die Bürgerkartenfunktion z.B. auf der e-card ein Kartenlesegerät erfordert, benötigt man ein solches nicht bei der Handy-Signatur.
  • Für die Handysignatur benötigt man ein Handy, das Short Message Service (SMS) empfangen kann (muss kein Smartphone sein) mit einer österreichischen oder deutschen SIM-Karte. Auch Wertkartentelefone können benützt werden.
  • Die Aktivierung der Handy-Signatur kann persönlich in den Registrierungsstellen, z.B. den magistratischen Bezirksämtern oder Finanzämtern erfolgen: Liste der Registrierungsstellen. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, die Aktivierung erfolgt kostenlos.
  • Die Aktivierung kann auch über FinanzOnline, Anmeldung mit den FinanzOnline-Zugangsdaten und dort den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“ wählen. Binnen weniger Tage erhält man einen Bestätigungsbrief) oder das Online-Benutzerkonto bei der Österreichischen Post AG erfolgen.

2. Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP)

  • Zur Abholung von E-Zustellungen muss das Unternehmen am Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein.
  • Die Registrierung erfolgt mit der Handy-Signatur, ist aber auch über FinanzOnline oder beim Finanzamt möglich. Im Zuge der Registrierung wird ein USP-Administrator des Unternehmens festgelegt.

3. Registrierung zur elektronischen Zustellung

  • Sobald im „Teilnehmerverzeichnis“ des Unternehmensserviceportal (USP) eine E-Mailadresse vorhanden ist, unter der ein Unternehmen von der E-Zustellung eines Schriftstückes verständigt werden kann, gilt das Unternehmen als registriert.
  • Kein weiterer Handlungsbedarf besteht für Teilnehmer von FinanzOnline, sofern diese nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben (sie werden automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen):
  • Teilnehmer, die auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline verzichtet haben, müssen sich (ab 1. Dezember) aktiv im Unternehmensserviceportal (USP) registrieren.

4. Benützung der elektronischen Zustellung

  • Wenn ein elektronisches Dokument, z.B. ein behördlicher RSa- oder RSb-Brief oder eine Finanzamtsmitteilung, in „MeinPostkorb“ einlangt, erhält man eine Verständigung per E-Mail. Anschließend kann man das Dokument herunterladen, ansehen, weiterleiten, ausdrucken oder auch archivieren.

~ PDFs mit der Handy-Signatur signieren 

Firmen sind verpflichtet, signierte PDFs als Willenserklärung zu akzeptieren, es sei denn, das ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch ein Gesetz explizit ausgeschlossen. Das bedeutet, dass signierte PDFs eigenhändig unterfertigten Schreiben gleichgestellt sind und man damit z.B. Schadensmeldungen an Versicherungen, Kündigungen, Kostenvoranschläge, Gutachten, Verträge, Meldungen an Behörden und vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen verschicken kann.

  • Für PDF-Rechnungen gilt, dass Empfänger nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wenn die elektronischen Rechnungen mit einer fortgeschrittenen Signatur unterschrieben sind (oder im EDI-Verfahren übermittelt wurden).

Eine erhaltene Signatur kann man unter https://www.signatur.rtr.at/de/vd/Pruefung.html auf ihre Gültigkeit überprüfen. Verfügt man über eine Handy-Signatur, kann man PDFs online beispielsweise über A-Trust signieren. Wer seine PDFs allerdings lieber lokal auf dem eigenen Computer signieren möchte, kann auf PDF-Over zurückgreifen, das von https://www.buergerkarte.at/pdf-signatur-handy.html für Windows, Mac-OS und Linux heruntergeladen werden kann. Voraussetzung ist die Installation von Java Version 8 oder höher, ansonsten kommt es zu einer Fehlermeldung („javaw konnte nicht gefunden werden“). In diesem Fall Java von der Website https://java.com/de installieren.

Da viele PDF-Formulare mit dem Adobe Reader nur ausgefüllt, nicht aber gespeichert werden können, empfiehlt sich z.B. der (englischsprachige) Foxit Reader, mit dem man das Formular ausfüllen und anschließend speichern kann. Die Signierung wird dann anschließend mit PDF-Over oder einem Online-Dienst ausgeführt.

~ Unternehmensservice-Portal

Das Unternehmensservice-Portal (USP), die „Serviceplattform für die Wirtschaft“, ist nicht nur die Einstiegsseite zum digitalen Postfach, sondern auch eine umfangreiche Wissensplattform für Unternehmen zu den Themen

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