Newsletter 8 der Grünen Masseur*innen
Liebe/r …
willkommen bei der 8. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(30. Juli 2019)
Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.
Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.
Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.
Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:
- Auf welcher Basis sollen Mandatar*innen und Innungen ihre Entscheidungen treffen?
- Transparenz und Verschwiegenheit
- Keine Umfrage zum Gesundheitsberuferegister in Wien
- EPU-Erfolgsscheck
- Individuelle Befähigung (§ 19)
- Das Team der Grünen Masseur*innen hat sich erweitert
~ Auf welcher Basis sollen Mandatar*innen und Innungen ihre Entscheidungen treffen?
Seit nunmehr etwa einem Dreivierteljahr gibt es mittlerweile den „Grünen Newsletter“, um regelmäßig über aktuelle Themen zu informieren. Eines der Themen, das schon den ersten Newsletter beschäftigte, ist nach wie vor aktuell, ja sogar heute noch brisanter als damals: der Umgang mit individuellen Befähigungen (§ 19). Zusätzlich in die Aktualität gerutscht ist ein weiteres Thema: die Frage der Eintragung von (selbständigen) Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister.
Und gerade hier wirft sich ein grundsätzliches Problem auf: Wer entscheidet auf welchem Hintergrund und mit welchen Zielsetzungen und Interessen? Als Beispiel möge die (von/für Heilmasseur*innen gewünschte oder auch nicht gewünschte) Eintragung in das Gesundheitsberuferegister dienen.
Die Faktenlage
- Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009644) besagt, dass alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ab 1. Juli 2018 verpflichtend in ein Register eingetragen werden müssen, d.h. diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Pflegefachassistent*innen, Pflegeassistent*innen, Physiotherapeut*innen, Biomedizinische Analytiker*innen, Radiologietechnolog*innen, Diätolog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Orthoptist*innen.
- Heilmasseur*innen, freiberufliche gleichermaßen wie unselbständige, sind (zumindest aktuell) nicht davon betroffen.
- §1 (3) des Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) besagt: Die Registrierung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berührt die Mitgliedschaft zu gesetzlichen Interessenvertretungen nicht.
- Die Erläuterungen zum Gesetz (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/fname_309366.pdf) zu § 1 besagen: Auf Grund des im Regierungsprogramm vorgesehenen Auftrags zur Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Registrierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird ein Gesundheitsberuferegister eingerichtet. Dieses Register wird für jene Gesundheitsberufe eingerichtet, die über keine berufliche Standesvertretung verfügen. In einem ersten Schritt soll das Register die Angehörigen der größten Gruppe der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, nämlich die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, umfassen.
Eine Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters auf andere in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallende Gesundheitsberufe bleibt späteren Entscheidungen vorbehalten.
Die Führung des Gesundheitsberuferegisters ist von der Vertretung der Interessen der Berufsangehörigen durch gesetzliche Interessenvertretungen zu trennen, die Mitgliedschaft zu diesen bleibt somit unberührt. - Medizinische Masseur*nnen und überwiegend unselbständige Heilmasseur*innen werden – im Falle einer Eintragung – von der Arbeiterkammer „verwaltet“, überwiegend selbständige Heilmasseur*innen von der Gesundheit Österreich GmbH.
- Die Wirtschaftskammer ist die gesetzliche Vertretung der freiberuflichen Heilmasseur*innen (Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 12. Dezember 2006; /index.php/info-pool/gesetze-recht/233-zuordnung-freiberuflicher-heilmasseure-zur-wirtschaftskammer-erkenntnis-des-verfassungsgerichtshof-2006), sie spricht damit in ihren Namen.
Auf welcher Basis wird eine solche Entscheidung getroffen?
Welche Vor- und Nachteile die Aufnahme ins Gesundheitsberuferegister mit sich bringt, und wie diese zu bewerten sind, dazu gibt es vielerlei Meinungen (siehe beispielsweise Gesundheitsberuferegister und HeilmasseurInnen, Gesundheitsberuferegister im Spiegel der Wiener Wirtschaft).
Erschöpfend ist wohl keine der Darstellungen, wichtig aber ist zu verstehen, dass es sich dabei um keine Entscheidung (rein) auf Faktenebene handelt (wie z.B.: Was sind die Nachbarländer von Österreich? Oder ähnliche, sachlich entscheidbare Fragestellungen), sondern um Wertungen. Denn während man auf der Faktenebene von richtig und falsch sprechen kann, können Wertungen individuell und mitunter auch sehr gegensätzlich sein. Während dem*der einen Heilmasseur*in der mögliche Imagegewinn durch die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister oder die damit erfolgte „Gleichstellung“ mit den anderen Gesundheitsberufen, insbesondere den Physiotherapeut*innen, wichtig ist, hat das für eine*n andere*n Heilmasseur*in eventuell eine deutlich geringere Bedeutung. Ihm*ihr hingegen ist vielleicht der erhöhte bürokratische Aufwand so lästig, dass seine*ihre Entscheidung gegen eine Eintragung ausfällt.
Wer kann und soll eine solche Entscheidung treffen?
Wie bei allen Fragestellungen, zu denen man unterschiedliche Meinungen haben kann, gibt es nicht „die“ Antwort. Und nicht alle Heilmasseur*innen, mit denen man spricht, geben die gleiche Antwort, im Gegenteil. Das ist in allen berufspolitischen Fragen eine Herausforderung. Welche Position sollen die beruflichen Vertreter*innen, d.h. die Mandatar*innen, die Innungen (in der Gesamtheit: die Wirtschaftskammer) einnehmen?
Mandatar*innen werden von den Mitgliedern gewählt und ihre Aufgabe ist es, ihre Interessen (ebenso wie auch die der Institution) zu vertreten. So geben beispielsweise Wahlprogramme eine Orientierung für Wähler*innen, mit welcher Zielsetzung sie von welchen Mandatar*innen vertreten werden. So wie bei politischen Parteien kann man das als Wähler*in dann aber nicht so einfach einfordern, falls das Versprechen dann doch nicht eingehalten wird (wahrscheinlich aber wird die nächste Wahl davon beeinflusst).
Wie aber sollen Mandatar*innen entscheiden, wenn die Wünsche der Betroffenen (wie in dieser Fragestellung) nicht klar sind. Und dass hier keine Einigkeit vorliegt, davon zeugen die sehr kontroversiellen Stellungnahmen, wobei (und auch das ist in solchen Situationen typisch) die jeweils andere Position mitunter als „Minderheit“ abgetan (oder auf andere Weise abgewertet) wird.
Nun kann eine Gruppe von Entscheidungsträger*innn die Ansicht haben, verantwortungsvoll im Namen der Betroffenen eine Entscheidung zu treffen, fürsorglich im besten Fall und manchmal (auf Grund von Sachzwängen) unvermeidlich. In anderen Fällen aber ist ein solches Vorgehen nicht unbedingt notwendig. Es besteht die Möglichkeit, die Betroffenen in die Entscheidungsfindung einzubinden. Das ist in der Gesetzgebung (mittlerweile) nicht nur für Institutionen möglich, die eine sogenannte „Parteienstellung“ haben, sondern auch für Privatpersonen (letztes Beispiel, das unsere Berufe betroffen hat: die Ärztegesetz-Novelle 2018, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00086/index.shtml#tab-Stellungnahmen). Eine andere Möglichkeit ist eine Umfrage.
In unserem Team sind mehrere Heilmasseur*innen, die sich für eine Eintragung in das Gesundheitsberuferegister aussprechen. Ist unsere Gruppe aber repräsentativ für die Gesamtheit der HeilmasseurInnen in Wien? Die Antwort lautet definitiv „Nein“, so wie für alle anderen Gruppen, die die eine oder andere Meinung vertreten.
Wollen wir definitiv wissen, was sich die Heilmasseur*innen wünschen, braucht es in erster Line umfangreiche Informationen (mit möglichst vielen Aspekten und Sichtweisen) für die Betroffenen und anschließend daran eine Umfrage (oder eine andere Form der Erhebung). Alles andere wäre nur Spekulation oder autokratisch, selbstherrlich.
Denn selbst, wenn die Entscheidung der Heilmasseur*innen (nach ausführlicher Information) aus Mandatar*innen-Sicht eine „schlechte“ wäre, so wäre es dennoch in erster Linie die Entscheidung der Heilmasseur*innen, die sie letztlich selbst verantworten müssen, denn sie sind es, die von der Entscheidung betroffen sind.
Für ein solches Vorgehen stehen wir und treten wir auch weiterhin mit allen unseren Möglichkeiten ein!
~ Transparenz und Verschwiegenheit
Funktionär*innen, speziell wenn sie dem Grundgedanken der möglichst umfassenden Information der Mitglieder verpflichtet fühlen, stehen in einem Spannungsfeld zwischen (demokratischer) Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern, die durch Information in die Lage gebracht werden sollen, Entscheidungen über ihren Beruf zumindest mitzuentscheiden, und gleichzeitig Verschwiegenheit ihnen gegenüber, um Ruhe, Ordnung und Sicherheit, aber auch wirtschaftliche Interessen der WK oder Entscheidungsvorbereitungen nicht zu gefährden.
- Die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 69 WKG besagt: „Alle Funktionäre und Mitarbeiter der nach diesem Gesetz gebildeten Organisationen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist. Von dieser Verpflichtung hat auf Verlangen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde bei Funktionären und Mitarbeitern der zuständige Präsident zu entbinden, wenn dies im Interesse der Rechtspflege oder im sonstigen überwiegenden öffentlichen Interesse gelegen ist.“
Verantwortlich den Wähler*innen, den Mitgliedern, der Institution und selbstverständlich allen diese Fragestellung betreffenden Rechten und Pflichten muss der*die Funktionär*in letztlich individuell „innerhalb der Transparenz- und Verschwiegenheitsparameter“ abwägen, welche Informationen er*sie nach außen gibt, schließlich ist er*sie persönlich (und auch rechtlich) verantwortlich für ihre Äußerungen.
Dennoch: Nicht jeder scheinbare Verschwiegenheitsbruch bedeutet in diesem Spannungsfeld zwangsläufig eine Verletzung von essentiellen Rechten und gesetzlichen Verpflichtungen, wie sie in der Verschwiegenheitsverpflichtung angeführt werden, sondern eventuell einen notwendigen, wenngleich mühsamen Demokratieprozess.
Und auch, so unser Grundsatz: Nicht jedes Schweigen ist rechtfertigbar, wenn damit die Gefahr aufkommt, dass wesentliche Anliegen der vertretenen / zu vertretenen Wähler*innen / Mitglieder gefährdet werden.
~ Keine Umfrage zum Gesundheitsberuferegister in Wien
In Wien ist keine Umfrage geplant, wie die Geschäftsleitung mitteilt. Das ist bedauerlich und nicht unser Standpunkt, auch wenn die Entscheidung mit Nachteilen (bei einer Eintragung ins Gesundheitsberuferegister) begründet wird.
Zugleich aber deutet das doch darauf hin, dass man erwartet, dass Heilmasseur*innen für eine Eintragung votieren würden … oder wäre das sonst ein Risiko? Die mit einer Umfrage verbundenen Kosten sind sicherlich vertretbar und würden – wenn man keine Sorge über den Ausgang der Umfrage hat – das Verhältnis zwischen Innung und Heilmasseur*innen doch wohl eher verbessern…
Wie es dann zu dieser Entscheidung kam? Auf diese Frage kann ich im Moment nur festhalten, dass „unsere“ Mandatar*nnen sich für eine Umfrage ausgesprochen haben und auch weiterhin dafür aussprechen, um eine klare Aussage – als Basis für weitere Überlegungen – zu haben, was sich (zumindest) die Heilmasseur*innen in Wien wünschen.
~ EPU-Erfolgsscheck
Dieses Jahr wurde der EPU-Erfolgsscheck abgeschafft. Während man bislang mit dem EPU-Erfolgsscheck in der Höhe von Euro 250.- frei im WIFI nutzen konnte, gibt es ab diesem Jahr kostenlose (und kürzere) Workshops und Impulsvorträge. Alle anderen Angebote des WIFI können nur mehr regulär gebucht werden.
Das Angebot an geförderter / kostenfreier Weiterbildung für EPUs wird damit de facto eingeschränkt bzw. gelenkt, auch wenn die WK davon spricht, „das umfassende Angebot des wko[forum]wien mit Übersiedlung in das Haus der Wiener Wirtschaft weiter zu verstärken“.
Auf Anfrage im Wirtschaftsparlament (durch den Kooperationspartner Grüne Wirtschaft) wurde mitgeteilt, „dass das Angebot nicht angenommen wurde und der Verwaltungsaufwand im Verhältnis sehr hoch war“.
~ Individuelle Befähigung (§ 19)
Mit der Entscheidung der Bundesinnung im Mai wurde, wie im letzten Newsletter berichtet, eine bundesweite Vorgehensweise bei Ansuchen für individuelle Befähigungen beschlossen (bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen). Diesem Entwurf zufolge sollen Zuordnungen zu „neuen“ Techniken auf Basis der vorgefundenen Massagetechniken zu klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage erfolgen.
Ergänzend wird dazu ausgeführt: „Ist diese Zuordnung bei einer neuen Technik oder bei bestimmten Techniken nicht möglich, kann auch eine Einschränkung in dieser jeweiligen Technik bejaht werden. Bei einer solchen Anfrage ist eine österreichweite Abstimmung der Innungen obligat.“
Rolfing, Nuad oder auch Ortho Bionomy, die unserem Verständnis nach inhaltlich eigenständig sind und nicht einer dieser in der Massage-Verordnung angeführten Techniken zugeordnet werden können, sollen (dieser Absicht folgend) künftig unter klassischer Massage bewertet werden. Das bedeutet, geht es nach dem Verständnis der Bundesinnung, dass Ansuchende, die in einer dieser Behandlungsformen ausgebildet sind, künftig Kenntnisse und Praxis in klassischer Massage nachweisen müssen, um einen auf klassische Massage eingeschränkten Gewerbeschein zu erhalten. Dann erst wären Ansuchende berechtigt, Rolfing, Nuad oder Ortho Bionomy unter diesem Teilgewerbe auszuüben.
Dieses Vorgehen soll, den Wünschen der Bundesinnung folgend, spätestens mit Anfang 2020 in allen Bundesländern umgesetzt werden. Aktuell gibt es in der Wiener Innung, die diese Vorgehensweise im Vorfeld nicht geteilt hat, noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Diese soll erst im Herbst erfolgen.
Unsere Bedenken zur Umsetzung dieses Beschlusses sind in den früheren Newslettern nachzulesen. Der Beschluss wird von uns nicht unterstützt.
Abgesehen davon ist noch völlig unklar, wie die Gewerbebehörde (resp. das Ministerium) diese Vorgehensweise bewertet.
~ Das Team der Grünen Masseur*innen hat sich erweitert
Primär aus der Massage kommend, wie schon unser Name aussagt, verstehen wir uns in unserer Tätigkeit den Anliegen aller in der Innung vertretenen Berufsgruppen verpflichtet, nicht nur den Masseur*innen (also auch Kosmetiker*innen, Fußpfleger*innen, Piercer*innen, Tätowierer*innen…). Das zeigt sich auch im Team, dem nun auch
- Stefanie Eisl: Heilmassage, FDM, Tanzpädagogik für künstlerischen Tanz, Sozialpädagogik;
- Eva Alagoda-Coeln: Heilmassage, Nuad, Ausbildnerin in Nuad; und
- Jakob Nekolny angehört, der als selbständiger Tätowierer seine Fachkenntnisse einbringt,
Die uns allen gemeinsamen Ziele sind:
- Information, Transparenz und die Einbindung Betroffener in die Entscheidungsfindung
- konkretes Engagement für die von uns vertretenen Berufsgruppen
- Teamarbeit und demokratische Entscheidungen
- effektive Arbeitsstrukuren durch fraktionsunabhängige Einbindung von KollegInnen
- Zusammenarbeit mit Berufs- und Interessensverbänden
Vollständige Liste der Team-Mitglieder
Uns allen ist zudem gemeinsam: Die grünen Masseur*innen sind kein politischer Zusammenschluss. Unserem Team gehören Menschen an, die sich obigen Zielen verpflichtet fühlen und sich in aktuelle Fragestellungen mit ihrem Wissen und Engagement einbringen, Entwicklungen diskutieren und nachhaltige Lösungen suchen – unabhängig davon, ob sie ein Mandat besitzen oder eines anstreben (und unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten).
Mit der Grünen Wirtschaft verbinden uns eine freie Zusammenarbeit und die Vorteile eines größeren Netzwerks (wie z.B. Vertreter*innen in der Bundesinnung, was mit einer eigenständigen Liste kaum möglich wäre; Kontakt zum und ins Wirtschaftsparlament …).
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