Zugangsvoraussetzungen für Kosmetik inkl. Piercen und Tätowieren

gesetzliche Regelung

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege inkl. Piercen und Tätowieren, StF: BGBl. II Nr. 139/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.