Schwerarbeitsregelung
Was ist unter Schwerarbeit zu verstehen?
Unter schwerer körperlicher Arbeit definiert der Gesetzgeber „eine in Bezug auf die Intensität oder Dauer der Belastung über das normale Kräftepotential hinausgehende Verausgabung von Arbeitskraft […], bei der die gesamte Körpermuskulatur beansprucht wird“ (BGBl. II Nr. 104/2006, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004642). Und führt weiter dazu aus: „Kriterien für die Einstufung von beruflichen Tätigkeiten als schwere körperliche Arbeit sind neben der energetischen Belastung sowie der Herz- und Kreislaufbelastung auch die Belastung des passiven und aktiven Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen und Gelenke sowie der Sehnen und Muskeln.“
Wie wird Schwerarbeit definiert?
Die Bewertung einer Arbeit als Schwerarbeit ergibt sich aus der energetischen Belastung einer Tätigkeit, d.h. dem Kalorienverbrauch, wobei die (täglichen) Arbeitsenergieumsatz-Grenzen bei Männern mit 2.000 Kilokalorien (8.374 Kilojoule) und bei Frauen mit 1.400 Kilokalorien (5.862 Kilojoule) festgesetzt sind.1Der Arbeitsenergieumsatz ergibt sich aus dem Gesamtenergieumsatz pro Arbeitstag abzüglich des Grundumsatzes, dem Freizeitenergieumsatz und einem kleinen Anteil für Energieverluste. Die entsprechenden Richtwerte werden nach arbeitsmedizinischen Richtlinien (auf Basis von Tätigkeitsbeschreibungen mit ihren Energieverbrauchswerten) erstellt.
Die Österreichische Sozialversicherung führt Listen für Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit (Frauen und Männer mit mindestens 2.000 kcal und Frauen mit mindestens 1.400 kcal): Schwerarbeitsberufsliste der SVS.
Diese Listen, so ist zu beachten, sind nur ein Arbeitsbehelf für die Sozialversicherungen und räumen keinem*keiner Versicherten einen Rechtsanspruch ein.
Eine Schwerarbeit liegt dann vor, wenn die „Energetische Dauerleistungsgrenze“, die mit dem Tages-Arbeitsenergieumsatz gleichgesetzt wird, überschritten wird.
Wird Massage als Schwerarbeit gewertet?
Massage wird als Schwerarbeit im Bereich zwischen 1.400 und 2.000 Kilokalorien gelistet, was bedeutet, dass nur Frauen in die Schwerarbeiterregelung fallen können.
Um als Schwerarbeiterin anerkannt zu werden, muss man (der bisherigen Judikatur folgend) an 15 Kalendertagen im Monat jeweils 8 Stunden gearbeitet haben, sonst zählt das Monat nicht für die Schwerarbeit.2Teilzeitbeschäftigte haben durch diese Definition keinen Anspruch auf Schwerarbeitspension. Auch stellt sich bei Unselbständigen – im Unterschied zu Unselbständigen, wo von einem normalen Arbeitstag ausgegangen wird (ausgenommen sind hier nur Führungskräfte und Aufsichtsorgane) – das Problem von Pausen und „Leerzeiten“.
Was bedeutet es, Schwerarbeiter*in zu sein?
Als Schwerarbeiter*in kann man bis zu fünf Jahre früher in Pension gehen, wenn man in den letzten 20 Jahren (240 Monaten) vor Pensionsantritt 120 Monate (10 Jahre) lang Schwerarbeiten ausgeübt hat3Bei der PVA kann man sich den vorläufigen Stichtag und eine Pensionshöhe im Vorfeld berechnen lassen, was wahrscheinlich auch bei der SVA, die für selbständige Masseur*innen zuständig ist, möglich sein sollte.
Die Abschläge bei einer Schwerarbeitspension sind geringer als bei anderen Frühpensionen, wobei mit einem Abschlag in der Höhe von 1,8 % pro Jahr gerechnet werden muss.4Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Schwerarbeitspension.html
- Frauen der Jahrgänge 1959 bis 1963 können ab 55 Lebensjahren in Schwerarbeitspension gehen, wenn sie 40 qualifizierte Versicherungsjahre haben.
- Jüngere Frauen (wo das normale Pensionsalter stufenweise bis 65 ansteigt) können ab 60 Lebensjahren in Schwerarbeitspension gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre haben.
Anmerkungen/Fußnoten
- 1Der Arbeitsenergieumsatz ergibt sich aus dem Gesamtenergieumsatz pro Arbeitstag abzüglich des Grundumsatzes, dem Freizeitenergieumsatz und einem kleinen Anteil für Energieverluste. Die entsprechenden Richtwerte werden nach arbeitsmedizinischen Richtlinien (auf Basis von Tätigkeitsbeschreibungen mit ihren Energieverbrauchswerten) erstellt.
Die Österreichische Sozialversicherung führt Listen für Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit (Frauen und Männer mit mindestens 2.000 kcal und Frauen mit mindestens 1.400 kcal): Schwerarbeitsberufsliste der SVS.
Diese Listen, so ist zu beachten, sind nur ein Arbeitsbehelf für die Sozialversicherungen und räumen keinem*keiner Versicherten einen Rechtsanspruch ein. - 2Teilzeitbeschäftigte haben durch diese Definition keinen Anspruch auf Schwerarbeitspension. Auch stellt sich bei Unselbständigen – im Unterschied zu Unselbständigen, wo von einem normalen Arbeitstag ausgegangen wird (ausgenommen sind hier nur Führungskräfte und Aufsichtsorgane) – das Problem von Pausen und „Leerzeiten“.
- 3Bei der PVA kann man sich den vorläufigen Stichtag und eine Pensionshöhe im Vorfeld berechnen lassen, was wahrscheinlich auch bei der SVA, die für selbständige Masseur*innen zuständig ist, möglich sein sollte.
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