Suche nach Übungsmodellen (in der Ausbildung)

Margarite

In den Ausbildungsrichtlinien für die Ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme sind Übungsstunden mit „Übungsmodellen“ verpflichtend vorgeschrieben. Die Suche nach ihnen erfolgt dabei häufig im Familien- und Freundeskreis, aber auch auf öffentlichen Plattformen wie Facebook oder Websites. Auf öffentlichen Plattformen gilt es allerdings wichtige Punkte zu berücksichtigen.

Gemäß der Rückfrage in der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (13.12.2017) gibt es kein Verbot, auf öffentlichen Plattformen „Übungsmodelle“ zu suchen – unter der Voraussetzung, dass dafür kein Honorar verlangt wird bzw. etwaige Kosten (wie z.B. Materialkosten) nur nach  Absprache mit den Modellen aufgeteilt werden.

Die (zumindest damals) Nicht-Empfehlung der Suche nach „Übungsmodellen“ auf öffentlichen Plattformen der Landesinnung Oberösterreich bezieht sich auf eine Eintragung in der Gewerberechtsdatenbank, in der es um eine Fragestellung aus dem Bereich Nageldesign ging.

Hierin wird ausgesagt, dass keine Erwerbsmäßigkeit vorliegt (und damit Rechtmäßigkeit der Suche nach „Übungsmodellen“ auch über das Internet), wenn tatsächlich nur die Materialkosten verlangt werden. Ergänzend und einschränkend wird allerdings ausgeführt: „Wird jedoch anlässlich derartiger Übungen versucht, aktiv künftige Kunden zu werben, ist von mittelbarer Ertragserzielungsabsicht auszugehen, die eine entsprechende Gewerbeberechtigung erfordert.“