Piercing

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Informationen rund um Piercing

Ohrring

Keine Altersbeschränkung beim Ohrläppchenstechen durch Piercer*innen

Anders als beim "Piercen" gemäß § 109 Abs 4 GewO 1994 ("Piercen im Sinne des Abs. 3 ist das Durchstechen der Haut zwecks Anbringung von Schmuck an Hautfalten, verknorpelten Stellen des Ohres oder des Nasenflügels oder an der Zunge vor dem Zungenbändchen, sofern dazu ein Gerät verwendet wird, das höchstens zwei ...