Heilmassage: Welche Verordnungen vom chefärztlichen Dienst bewilligt werden müssen
Aktuell (Jänner 2025) unterscheiden sich die Versicherungen darin, ob Verordnungen für Heilmassage bewilligt werden müssen:
- ÖGK: keine chefärztliche Bewilligung erforderlich
- BVAEB: keine chefärztliche Bewilligung erforderlich
- SVS: chefärztliche Bewilligung erforderlich
- KFA: chefärztliche Bewilligung erforderlich
Laut Information aus der Bundesinnung liegen derzeit keine Informationen vor, dass ein der Versicherungsträger beabsichtigt, seine jeweilige Vorgehensweise zu ändern.
(Irrtümer vorbehalten)