Amatsu Ryoho
Für Amatsu Ryoho gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung und vor einiger Zeit wurde an die Bundesinnung die Frage herangetragen, ob Amatsu Ryoho als ein in sich geschlossenes System beurteilt werden kann (mit Aufnahme in der Massage-Verordnung).
Die Methode
Es geht nicht darum, nie die Balance zu verlieren, sondern darum, sie so schnell wie möglich wieder zu erlangen.
Amatsu Ryoho definiert sich als eine alte japanische Lehre, die geistige Entwicklung, Kampfkunst und traditionelle medizinische Ausbildung miteinander verbindet. Seit Tausenden von Jahren, so wird gesagt, wird Amatsu Ryoho als „Medizin des Himmels“ von Angehörigen des japanischen Kaiserhauses, von Adeligen, Samurai und Mönchen, aber auch vom einfachen Volk angewendet.
Amatsu Ryoho bietet Behandlungen und Übungen für die Vorsorge und Verbesserung „verschiedenster Konditionen“ und zielt darauf ab, das „System Mensch“ wieder mit sich und seiner Umgebung in Einklang zu bringen, denn Stress, ungesunder Lebensstil und andere negative Einflüsse bringen uns immer wieder aus dem Gleichgewicht. Die Folgen sind beispielsweise Schmerz, Unwohlsein oder auch Anspannung.
Indikationen für Amatsu Ryoho sind Muskelschmerzen wie Wirbelsäulenprobleme, Sportverletzungen, Ischias, steife Schulter/Rücken, Tennis-/Golfer-Ellbogen, Nackenschmerzen, Verstauchungen; innere Störungen wie Verstopfung, Darmstörungen, Menstruationsprobleme, Durchfall, Grippe und Fieber, Nebenhöhlenentzündung, Allergien/Unverträglichkeiten (Desensibilisierung); sowie psychische/seelische Probleme wie Stress/Unruhe, Kopfschmerzen/Migräne, Niedergeschlagenheit, Bluthochdruck, Schwindel und vieles mehr.
Jeder Behandlung geht eine Erstuntersuchung mit persönlichem Gespräch voraus. Dabei wird der aktuelle körperliche Zustand geklärt bzw. ein vorhandenes Ungleichgewicht diagnostiziert.
Quellen und weiterführende Links
Die berufliche Ausübung
Aus Sicht der Bundesinnung konnte ein Antrag beim zuständigen Ministerium zur Erlangung eines neuen in sich geschlossenen Systems nicht unterstützt werden, da es sich bei Amatsu Ryoho aus der Sicht der Bundesinnung um eine Weiterentwicklung und Zusammenfassung bereits bestehender Methoden, insbesondere Shiatsu und Tuina, handelt, wodurch die Erfordernisse für ein neues in sich geschlossenes System nicht vorliegen.
Desweiteren sind Aspekte wie Kampfsport und Therapie enthalten, die (ergänzend) andere Gewerbescheine erfordern bzw. nicht Inhalt einer gewerblichen Ausübung sein können.
Ein Alleinstellungsmerkmal von Amatsu Ryoho besteht für die Bundesinnung weder in der Erhaltung und Verbesserung der allgemeinen Konstitution noch in der Integration von Bewegungskünsten im Curriculum. Unterschiedlich, so die Bundesinnung, mag die zwar die Begrifflichkeit oder Interpretation mancher Grundprinzipien sein, die Grundprinzipien selbst aber seien im Wesentlichen dieselben.
Bezüglich einer Gewerbeanmeldung empfiehlt die Bundesinnung nachfolgenden Wortlaut: „Massage, eingeschränkt auf Tuina oder Shiatsu, eingeschränkt auf Amatsu Ryoho – ausgenommen der anderen Gewerben oder Gesundheitsberufen vorbehaltenen Tätigkeiten“.