Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer*innen ab 2025
Mit 2025 gelten neue Schwellenwerte in der Kleinunternehmerregelung:
bisher | ab 2025 | |
Umsatzsteuer | 35.000 Euro netto | 55.000 Euro brutto |
Einkommenssteuer-Pauschalierung | 40.000 Euro | 55.000 Euro |
Sozialversicherung | 35.000 Euro | 55.000 Euro |
Umsatzsteuer: Während Kleinunternehmer*innen bisher, um die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer zu nutzen, maximal 35.000 Euro Jahresumsatz (netto; zuzüglich der fiktiven Umsatzsteuer bei 20 % also 42.000 Euro brutto) erwirtschaften durften, sind es ab nächstem Jahr 55.000 Euro brutto.
Abweichend von der bisherigen Regelung: Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr um weniger als 10 Prozent über dem Schwellenwert, fällt ab dem kommenden Jahr die Umsatzsteuerpflicht an (und die Kleinunternehmerregelung weg). Liegen die Umsätze in einem Kalenderjahr mehr als 10 Prozent über dem Schwellenwert, werden alle Rechnungen ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig, nicht jedoch rückwirkend.
Neu: Die Kleinunternehmerregelung gilt auch im EU-Ausland, selbst wenn die Jahresumsätze zu hoch sind. Hier liegt der Schwellenwert bei 100.000 Euro EU-weiter Umsatz im Jahr, wobei die jeweilige nationale Kleinunternehmerregelung zu beachten ist.
Einkommensteuer: Kleinunternehmer*innen können sich für eine vereinfachte Gewinnermittlung ihrer gewerblichen und selbständigen Einkünfte über pauschale Betriebsausgaben entscheiden, wenn das für sie vorteilhafter ist als eine Basispauschalierung oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und sie die Voraussetzungen erfüllen.