Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu
Zur bestmöglichen Absicherung gegen den Verdacht eines Verstoßes gegen das Ärztevorbehaltsgesetz empfiehlt der Österreichische Dachverband für Shiatsu die deutliche Darstellung des gewerblichen Charakters von Shiatsu (Internetpräsenz, Folder …) sowie auch durch Unterzeichnung einer “Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu” durch den*die Kund*in.
Ich bestätige hiermit, dass ich von Herrn / Frau _____________________________ (Shiatsu-Prakitiker*in) über den gewerblichen Charakter von Shiatsu aufgeklärt wurde. Naturgemäß dürfen gewerbliche Behandlungen nur an gesunden Menschen bzw. nach Rücksprache mit dem*der Ärztin oder Therapeut*in durchgeführt werden.
Des Weiteren wurde ich darüber ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Shiatsu kein Gesundheitsberuf ist und keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung darstellt.
Beim Vorliegen von Beschwerden ist eine medizinische Abklärung unbedingt notwendig, und ich nehme zur Kenntnis, dass Shiatsu-Behandlungen in diesem Fall nur nach Rücksprache mit dem*der behandelnden Ärzt*in / Therapeut*in – eventuell nach Hinzuziehung zusätzlicher Meinungen anderer fachkundiger Ärzt*innen / Therapeut*innen – stattfinden können.