Tapen auch für gewerblich tätige Masseur*innen
In einem Schreiben vom 26. Juni 2034 hält die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in Bezug auf die Ausübung von Tapen fest, dass Tapen im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit Massage ausgeübt werden kann, soweit diese der Ergänzung der Verlängerung der Wirkungen von im Rahmen des Masseurgewerbes zulässigen Massagen dienen bzw. diesen vergleichbare Wirkungen zur Erhaltung der Funktionen von Muskeln, Bändern und Gelenken hervorrufen.
Aus Sicht der BI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure stellt das Tapen als sog. Kinesiologisches Taping eine sich aus einer ärztlichen Anordnung/Überweisung ergebende ergänzende Maßnahme der vorangehenden prophylaktischen oder therapeutischen Behandlungstechniken des Heilmasseurs (Massage tonisierend oder detonisierend, Lymphdrainage, Querfriktionen u.dgl.) dar und steht ihm in diesem Umfang zu.
Gleiches gilt nach Ansicht der Bundesinnung auch für die Form des sog. funktionell immobilisierenden Tapens zur Stabilisierung und Bewegungseinschränkung verletzter Gelenke und Strukturen (Therapie) oder zur Vermeidung von Verletzungen hypermobiler Gelenke (Prophylaxe) durch Anlegen funktioneller immobilisierender Verbände kombiniert mit Leukotape (undehnbar), Tricoplast, eine hautfreundliche Kurzbinde (dehnbar) und/oder Acrylastic als Unterzug mit Kompressionseffekt (dehnbar).
Die Bundesinnung ist weiters der Ansicht, dass gewerbliche Masseure zur Anwendung der o.a. Formen des Tapens am gesunden Menschen berechtigt sind, soweit diese der Ergänzung, Verlängerung der Wirkungen von im Rahmen des Masseurgewerbes zulässigen Massagen dienen bzw. diesen vergleichbare Wirkungen zur Erhaltung der Funktionen von Muskeln, Bändern und Gelenken hervorrufen. Diese Wirkungen beruhen beim „Kinesio-Tape“ (nicht immobilisierende Technik bestehend im Kleben von ungedehnten Tapes auf vorgedehnte Muskel- oder Hautareale) im Wesentlichen auf einer kontinuierlichen, in die Tiefe gehenden Massage, die zur Verbesserung der Muskelfunktionen (tonisierend oder detonisierend), der Durchblutung, der Aktivierung des Lymphsystems sowie des endogenen analgetischen Systems, und damit auch zur Unterstützung der Gelenksfunktionen bei gesunden Menschen, beiträgt. Immobilisierende Tapings wiederum dienen bei gesunden Menschen insbesondere der Erhaltung der zuvor beschriebenen Funktionen von Muskeln und Gelenken in z.B. durch Sportausübung bewirkten Belastungssituationen und werden seit jeher von im Sportbereich tätigen Masseuren durchgeführt.
(Schreiben der Bundesinnung FKM vom 26. Juni 2024)