Gesetzliche Ausbildungsanforderungen für die Ausübung von Shiatsu
Das unten angeführte Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung, die am 28. Jänner 2003 in Kraft trat, bildet die Grundlage für die Erteilung der Gewerbeberechtigung „Massage eingeschränkt auf Massage“:
Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden
- Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin uä. mehr) …………….. 40
- Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen uä. mehr) …………….. 80
- Medizinisches Grundwissen Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen …………….. 60
- Hygiene …………….. 15
- Erste Hilfe …………….. 30
- Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen uä. mehr) …………….. 180
- Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle uä. mehr) …………….. 115
- Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen uä. mehr) …………….. 100
- Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision) …………….. 30
Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.